Wenn der Schnee kommt, Auslandskrankenschutz nicht vergessen

Im vergangenen Winter waren Skifahrer, Snowboarder, Langläufer, Rodler und Winterwanderer nach dem Lockdown der Wintersaison 2020/2021 wieder unterwegs in den klassischen Urlaubsländern wie Österreich, Italien und der Schweiz oder auch Slowenien. Die Situation dort hat sich für diese Wintersaison nun weitgehend entspannt, wie die nationalen Lockerungen der Covid-Hygiene- und Schutzmaßnahmen für 2023 zeigen.

Wer sich aufgrund der Schneeprognosen auf den Weg in die Ski- und Urlaubsgebiete im Ausland macht, sollte an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Die schützt nicht nur ganzjährig bei der großen Auslandsreise, sondern auch beim kurzen Ausflug über die Grenze, und sei es nur für einen Tag zum Skifahren. Denn wer dort „Hals- und Beinbruch“ allzu wörtlich nimmt, ist nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

So holte der ADAC Ambulanz-Service im vergangenen Winter allein aus Österreich rund 655 Urlauber per Krankenwagen zurück, viele davon nach einem Unfall beim Wintersport oder auf eis- und schneeglatten Wegen. Wichtig zu wissen: Ärztliche Behandlungen im Ausland können teuer werden. Die Auslandskrankenversicherung deckt weltweit notwendige Behandlungskosten und eine medizinisch vertretbare Rückholung von Patienten nach Deutschland ab.

Rettungswagen im Inntal
Unfälle im Winterurlaub können schnell passieren. Wichtig: Auslandskrankenschutz / © ADAC SE

Diese zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Doch ein Krankenrücktransport wird auch in der Wintersaison häufig durchgeführt. Auch wenn eine Wintersportlerin oder ein Wintersportler auf der Skipiste, in unwegsamem Gelände oder gar aus einer Gletscherspalte geborgen werden muss, tritt die Versicherung ein. Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert.

Den ADAC Auslandskrankenschutz gibt es ab 13,90 Euro

Die Tarife Basis, Exklusiv und Premium sind ohne Selbstbeteiligung und beinhalten u.a. die Behandlung als Privatpatient, das Rooming-in einer Begleitperson im Krankenhauszimmer, einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport, die Organisation von Hilfsleistungen sowie eine rasche Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Im Familientarif sind Kinder bis zum Alter von 23 Jahren mitversichert.

Im Tarif Exklusiv werden nach der Erstversorgung des Patienten die Kosten für die Rückfahrt in seine Unterkunft übernommen. Der ADAC Auslandskrankenschutz kann persönlich in allen ADAC Geschäftsstellen, beim ADAC online sowie telefonisch beantragt werden und bietet die Möglichkeit einer sofortigen Deckung nach Abschluss. Wichtig: Die Versicherung muss vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden und es darf noch kein Versicherungsfall eingetreten sein.

Quelle / Fotos: adac.de

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