Aufgaben eines Abfallbeauftragten

Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Thema Abfall, das Interesse an Umwelt und Nachhaltigkeit sowie die Fähigkeit, komplexe Gesetzgebungen zu verstehen, sind nur einige der Fähigkeiten, die Abfallbeauftragte benötigen. In diesem Artikel erklären wir, welche Aufgaben Abfallbeauftragte in Unternehmen haben und wie externe Abfallbeauftragte eine sinnvolle Alternative für Firmen sein können.

  1. Überwachung des Abfallmanagements und Sicherstellung der Gesetzeskonformität

Die Aufgaben des Abfallbeauftragten sind vielfältig. Eine der zentralsten Aufgaben eines Abfallbeauftragten ist es, dafür zu sorgen, dass alle gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen eingehalten werden. Das Thema Abfall wird in Deutschland durch die Bundesregierung sehr streng kontrolliert und in exakt geregelt. Einerseits, weil ein unsachgemäßer Umgang mit Abfällen fatale Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen haben könnte, andererseits, weil die Regierung die Recyclingquote verbessern will.

Gesetzlich relevant dafür ist aber nicht nur das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Auch andere Verordnungen und Gesetze zum Thema Abfall, wie die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und das Verpackungsgesetz. Dies gilt für jedes Unternehmen, in dem Abfälle anfallen. Bei der Gewerbeabfallverordnung muss der Abfallbeauftragte z.B. die getrennte Sammlung von Abfällen sicherstellen.

Der Abfallbeauftragte muss nach diesen Gesetzen auch alle Betriebsstätten des Unternehmens und die dort entsorgten Abfälle regelmäßig kontrollieren. Findet er Mängel, muss er diese festhalten und die Verantwortlichen informieren.

Nicht nur in privaten Haushalten sollte Umweltschutz ganz oben stehen
Nicht nur in privaten Haushalten sollte Umweltschutz ganz oben stehen / (c) pixabay.com

2. Weiterentwicklung und Optimierung des Abfallmanagements im Unternehmen

Sowohl in der Produktion als auch in der Abfallwirtschaft werden ständig neue Verfahren und Technologien zum Einsatz gebracht und entwickelt. Zur stetigen Verbesserung der Recyclingquote im Unternehmen ist vom betrieblichen Abfallbeauftragten daher kontinuierlich nach umweltfreundlichen und vor allem abfallarmen Verfahren zu suchen. Dazu gehört auch, das Abfallaufkommen im Unternehmen zu reduzieren.

Der betriebliche Abfallbeauftragte muss aber auch Verfahren zur Verwertung und Entsorgung von Betriebsabfällen und deren Weiterentwicklung initiieren. Dies gilt auch für Verfahren zur Wiederverwendung, Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Es gehört auch zu den erweiterten Aufgaben des Abfallbeauftragten, an solchen Fortentwicklungen aktiv mitzuwirken. Dabei hat der Abfallbeauftragte besonderes Augenmerk auf die Einführung des Aspekts der Abfallwirtschaft zu legen.

Insbesondere bei betrieblichen Einrichtungen, in denen Abfälle erzeugt, verwertet oder beseitigt werden, sollte der Abfallbeauftragte ständig ein Auge auf Prozessverbesserungen haben. An konkreten Optimierungsmaßnahmen sollte er maßgeblich beteiligt sein, denn in solchen Fällen profitiert das Unternehmen in hohem Maße von der Expertise des Abfallbeauftragten.

Desweiten gehört die Beratung der Unternehmen, Betreiber und Mitarbeiter des Unternehmens zu Themen, die für die Abfallvermeidung, -bewirtschaftung und -entsorgung zu den Aufgaben eines Abfallbeauftragten.

3. Berichterstattung

Sowohl in der Abfallentsorgung als auch in der Unternehmenspraxis ist das Thema Abfall stark reguliert. Hinzu kommt, dass sich Technologien und Prozesse ständig weiterentwickeln und somit neben den sich aktualisierenden Gesetzen und Verordnungen auch immer wieder Möglichkeiten zur Optimierung bieten.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert, dass ein Abfallbeauftragter der Geschäftsführung jährlich einen Bericht über die abfallwirtschaftliche Situation im Unternehmen sowie über getroffene und auch beabsichtigte Maßnahmen aus den Punkten 1 bis 5 vorlegt.

Warum die externe Beauftragung eines Abfallbeauftragten sinnvoll sein kann

Im § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die Unternehmen festgelegt, die zwingend einen Abfallbeauftragten benötigen. Einen eigenen Abfallbeauftragten einzustellen, ist für viele Unternehmen zu teuer und einen vorhandenen Mitarbeiter zum Abfallbeauftragten zu bestellen, kann unnötig viele Ressourcen fressen. Der Vorteil eines externen Abfallbeauftragten ist, dass dieser das Thema Abfall nicht für sich allein sieht.

So kann dieser zudem oft auch Ansprechpartner für andere Themen, wie z.B. Gefahrgut, Gefahrstoff bzw. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit fungieren. Zudem sollen Abfallbeauftragte in der Lage sein, die Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorschriften sicher auszuführen und z.B. auch Stoffströme darzustellen und zu überwachen. Hierbei hilft oft externes Wissen und Erfahrung. Dazu kann die Variante unter Umständen kostensparend im Vergleich zu einer internen Variante, nach Einbeziehung aller Kosten sein.

Warum ist Abfallmanagement ein Zukunftsberuf?

Abfallmanager werden immer gebraucht werden, um den zunehmenden Strom von Müll, der von Unternehmen, aber natürlich auch privaten Haushalten erzeugt wird, zu bewältigen, und diejenigen, die sich mit Recycling und Abfallreduzierung beschäftigen, werden einen deutlichen Anstieg der Nachfrage sehen.

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