Ja, es gibt sie noch, die guten Nachrichten auch in Corona-Zeiten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 3. April die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows geändert.
Ab sofort können Corona-betroffene Unternehmer*innen kleiner und mittelständischer Firmen einen Antrag auf Beratungen stellen. Das bedeutet: Sie können diese besondere Zeit für sich und Ihr Business nutzen – zur Reflektion, für eine Neuausrichtung, als Soforthilfe.
Es trifft mehr oder weniger alle
Den einen trifft es härter als den anderen. Nur wenige Branchen profitieren wirtschaftlich von der Corona-Krise. Kleinen und mittleren Betrieben aus dem Einzelhandel, der Gastronomie und Hotellerie und vielen weiteren Wirtschaftszweigen kann in dieser Situation schnell die Puste ausgehen.
„Was kann ich jetzt tun, damit das Geschäft irgendwie weiterläuft?” Und je größer der Druck wird, desto mehr schwindet unsere Kreativität. Wie die Schlange, die vor dem Kaninchen sitzt, so verharren zur Zeit viele Unternehmer*innen und Freiberufler*innen in der Schockstarre.
Abstand und der Blick von außen kann in diesem Fall Bewegung in die Sache bringen. Denn irgendwann wird sich die derzeitige Situation wieder ändern und dann heißt es „go!” – Sie können sich auf diesen Moment vorbereiten.
100 Prozent Förderung für Beratungen
Ab sofort können Beratungen bis zu einem Wert von 4.000 Euro beantragt werden. Ohne Eigenanteil oder Vorauszahlung. Lediglich die Umsatzsteuer muss von den Unternehmen getragen werden.
Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen und auch für Freiberufler*innen vorgesehen. Damit will der Bund schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung leisten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Voraussetzung für die Förderung sind, dass sich das Unternehmen nicht in oder kurz vor der Insolvenz steckt, sich aber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.
Weitere Informationen finden Sie hier unter dem Punkt Antragsberechtigung (https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung.html?nn=8062106).
Die Förderung wird außerdem nur geleistet, wenn die Beratung von einer/m zertifizierten Berater*in durchgeführt wird.
Foto / Quelle: Anke Tielker, Unternehmensberatung, www.anke-tielker.de