Gutachter gefragt wie nie: Vor Gericht, bei Scheidungen oder Behördendingen

Ehescheidungen, gerichtliche Auseinandersetzungen oder behördlichen Angelegenheiten – für die Erstellung eines Gutachtens gibt es zahlreiche Anlässe. Das Sachverständigenbüro bietet Ihnen unter anderem Werteinschätzungen, Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie in ganz Norddeutschland an.

Mit Sitz in Hamburg bietet das Unternehmen ebenfalls in den umliegenden Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie in Mecklenburg-Vorpommern ihren Service an.

Durch verschiedene unternehmerische Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft sowie jahrelange Erfahrungen besitzt das Sachverständigenbüro einen umfangreichen Überblick über den Immobilienmarkt. Das inhabergeführte Gutachterbüro legt besonders großen Wert auf eine offene Kommunikation und fachliche Expertise.

Neben Ausbildung und Studium in der Immobilienwirtschaft nehmen die Mitarbeiter regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen teil. Mit fundiertem Fachwissen und stetigen Weiterbildungen wird Ihre Immobilie gutachterlich bewertet.

Unabhängige fundierte fachliche Expertise

Der benötigte Umfang einer Immobilienbewertung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Nicht für jeden Anlass ist ein umfassendes Verkehrswertgutachten notwendig, auch ein Kurzgutachten ist zur Feststellung des Wertes einer Immobilie oftmals schon ausreichend.

Unter anderem bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen, zur Vorlage bei der finanzierenden Bank im Zuge eines Immobilienkaufs sowie zur Klärung der eigenen Vermögenssituation reicht bereits häufig ein Kurzgutachten aus.

Planen Sie Ihre Immobilie zu verkaufen, kann eine günstigere Werteinschätzung bereits genügen. Sollte es zwischen den Vertragsparteien allerdings Uneinigkeiten über den Kaufpreis herrschen, ist zur Klärung auch ein Kurzgutachten ratsam.

Immobiliengutachter aus Hamburg bietet Dienstleistung auch überregional an
Immobiliengutachter aus Hamburg bietet Dienstleistung auch überregional an

Auch wenn es sich beim Kurzgutachten nicht um ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten handelt, errechnet das Sachverständigenbüro den Immobilienwert in enger Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung. Im Vergleich zu einem Verkehrsgutachten besteht der Unterschied darin, dass die Erläuterungen zur Bewertung in einem Kurzgutachten weniger umfangreich ausfallen und keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten hat.

Damit eignen sich Kurzgutachten für alle nicht-behördlichen und außergerichtlichen Zwecke, bei welchen keine detaillierte Immobilienbewertung eines Grundstücks oder einer Immobilie benötigt wird.

Ein Verkehrswertgutachten ist die detaillierteste Form zur Wertermittlung einer Immobilie und ist für nahezu alle Bewertungsanlässe und Zwecke geeignet. Besonders bei behördlichen oder gerichtlichen Angelegenheiten ist ein Verkehrswertgutachten meist zwingend vorgeschrieben.

Das Ziel eines Verkehrswertgutachtens besteht darin, den Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes zu einem bestimmten Wertermittlungsstichtags zu berechnen.

Welche Art der Bewertung für Ihren Anlass notwendig ist, empfiehlt das Sachverständigenbüro Immobiliengutachter Hamburg – Steinhaus Immobilien GbR Ihnen persönlich. Die Erstberatung erfolgt unverbindlich und kostenfrei.

Quelle / Fotos: Immobiliengutachter Hamburg – Steinhaus Immobilien GbR

hamburg040.com

Hamburg-Magazin und mehr... Bloggt zu den regionalen Themen Shopping, Genuss, Menschen, Business, Motor und Events.

1 Trackbacks & Pingbacks

  1. Besser entscheiden, solange man noch dazu in der Lage ist!

Kommentare sind deaktiviert.