Besser entscheiden, solange man noch dazu in der Lage ist!

Wer übernimmt die Entscheidungen, wenn man es selbst aus medizinischen Gründen nicht mehr kann? Wie müssen Verfügungen und Vollmachten aussehen, die für diesen kritischen Fall vorsorgen, damit Angehörige, medizinische Fachkräfte oder Gerichte wissen, welche Vorstellungen und Wünsche die Betroffenen haben?

Der neu aufgelegte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale will ermutigen, sich mit dieser Lebenssituation auseinanderzusetzen und rechtzeitig Regelungen zu treffen. Textbausteine und Musterformulare im Anhang unterstützen dabei, den eigenen Vorsorgewunsch rechtssicher niederzuschreiben.

Patientenverfuegung
Rechtzeitig vorsorgen, um selbstbestimmt zu entscheiden / © vzhh.de

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Zu Beginn des Buchs werden die Instrumente Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erklärt und deren Verwendungsmöglichkeiten sowie Grenzen dargestellt. Viele Menschen wissen zum Beispiel gar nicht, dass im Bedarfsfall nicht automatisch nahestehende Personen wie der Ehepartner oder die Kinder entscheiden dürfen, sondern der offizielle Weg eine gesetzliche Betreuung vorsieht.

Liegt aber eine Vorsorgevollmacht vor, wird das Gericht kein solches Verfahren einleiten. Auch für die behandelnden Ärzte und Ärztinnen ist eine gültige Verfügung verbindlich. Die seit dem 1. Januar 2023 geltenden neuen Regelungen messen dem Patientenwillen eine hohe Bedeutung bei.

Der Ratgeber „Patientenverfügung“ ist für 12,00 Euro erhältlich im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo bis Do 10 – 18 Uhr und Fr 10 – 16 Uhr). Das Buch kann zuzüglich Versandkosten auch online bestellt oder für 9,99 Euro als E-Book direkt heruntergeladen werden.

Quelle / Fotos: vzhh.de

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