Förderung für Hamburger Musiklabel

Die Kulturbehörde unterstützt auch im Jahr 2016 Musikveröffentlichungen kleinerer Hamburger Musiklabels mit Zuschüssen zwischen 3.000,- und 10.000,- Euro. Ziel dabei ist es, die engagierte und kontinuierliche Arbeit von Musiklabels zu unterstützen, und ihr finanzielles Risiko insbesondere bei der Arbeit mit noch wenig bekannten Künstlern durch die Förderung zu reduzieren.

Der nachhaltige Aufbau von Künstlern bedeutet für viele, überwiegend kleine Musikfirmen ein Wagnis und eine finanzielle Belastung. Gerade diese Arbeit mit verschiedenen und oft noch wenig bekannten Künstlern ist wichtig und bildet den Nährboden für die musikalische Vielfalt in der Musikstadt Hamburg. Deshalb unterstützt die Kulturbehörde seit 2010 mit ihrer Labelförderung gezielt Veröffentlichungen aus den unterschiedlichsten musikalischen Genres.

Förderung für Hamburger Musiklabel
Förderung für Hamburger Musiklabel

Gefördert werden können sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg, unabhängig davon, ob es sich um bereits etablierte oder junge, noch weniger renommierte Labels handelt. Um sicherzustellen, dass ausschließlich gut geplante und vielversprechende Vorhaben eine Förderung erhalten, berät ein achtköpfiges, mit Branchenvertretern besetztes Fachgremium die Behörde bei den Entscheidungen über die Mittelvergabe.

Wie erfolgreiche Labelförderung aussehen kann, wird am 26. Mai 2016 bei der Verleihung des Echo Jazz in Hamburg sichtbar: Der Schlagzeuger Benny Greb erhält für das beim Hamburger Label Herzog Records erschienene Album seines Trios „Moving Parts“ eine Auszeichnung. Die Veröffentlichung wurde im Rahmen der Hamburger Labelförderung unterstützt und begleitet.

Für die zweite und letzte Bewerbungsphase dieses Jahres können noch bis zum 7. Juni 2016 Anträge gestellt werden. Zu allen Fragen rund um die Antragstellung gibt die Hamburg Kreativ Gesellschaft unter der Telefonnummer 0176 – 383 691 05 oder auf Anfrage per E-Mail an labelfoerderung@hamburg.de Auskunft.

Dort können auch Termine für eine persönliche Beratung bzw. Begleitung im Antragsverfahren vereinbart werden.

Foto: hamburg040.com

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