Balkonkraftwerke haben sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Bestandteil der privaten Energiewende entwickelt. Immer mehr Haushalte möchten eigenen Solarstrom erzeugen und dadurch unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz werden. Besonders beliebt sind Komplettlösungen wie das Balkonkraftwerk mit Speicher im Set, die es ermöglichen, Solarenergie flexibel zu nutzen – auch nach Sonnenuntergang.
Doch mit dem wachsenden Interesse steigen auch die Fragen: Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für solche Systeme? Was müssen Betreiber beachten, um ihr Balkonkraftwerk sicher und regelkonform zu betreiben? Und worin unterscheiden sich die Anforderungen für Anlagen mit und ohne Speicher?

Auf der Sonnenseite – ein Balkon mit sonnigem Ausblick ins Grüne ist ideal für die Installation / (c) Foto von Joseph Ben auf Unsplash
Grundlegende rechtliche Einordnung
Balkonkraftwerke, auch als steckerfertige Mini-PV-Anlagen bekannt, gelten rechtlich als Kleinstsolaranlagen. Sie dürfen in Deutschland bis zu 800 Watt Ausgangsleistung (Wechselrichterleistung) einspeisen. Diese Grenze wurde 2024 von 600 Watt auf 800 Watt angehoben, um mehr Eigenverbrauch zu ermöglichen.
Wichtig ist: Diese Leistung bezieht sich ausschließlich auf den Wechselrichter, nicht auf die Modulleistung. Es dürfen also auch Solarmodule mit einer etwas höheren Gesamtleistung installiert werden, solange der Wechselrichter den Strom auf 800 Watt begrenzt.
Für Speicher gibt es bislang keine gesetzlich festgelegte Leistungsgrenze – sie müssen aber sicher, geprüft und kompatibel mit dem Gesamtsystem sein.
Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke mit Speicher
Unabhängig davon, ob ein Speicher vorhanden ist oder nicht, muss jede Anlage in Deutschland angemeldet werden:
- Beim Netzbetreiber – zur Information über den Anschluss an das Stromnetz.
- Im Marktstammdatenregister (MaStR) – bei der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Diese Registrierung dient der Netztransparenz und ist für alle Stromerzeugungsanlagen verpflichtend. Der Prozess ist kostenlos und kann online erledigt werden.
Anlagen mit Speicher gelten als kombinierte Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, weshalb sie in beiden Kategorien eingetragen werden müssen. Das System muss außerdem über eine Rücklaufsperre im Stromzähler verfügen, damit keine Energie unkontrolliert ins Netz eingespeist wird.
Sicherheits- und Installationsvorschriften
Für Balkonkraftwerke mit Speicher gelten dieselben grundlegenden Sicherheitsnormen wie für alle Photovoltaikanlagen. Maßgeblich sind dabei:
- VDE-Norm 4105: regelt den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz.
- DIN VDE 0100-551-1: betrifft die Installation von Energieerzeugungseinrichtungen in Haushalten.
- CE- und VDE-Kennzeichnung: bestätigen, dass Geräte europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.
Der Speicher muss zusätzlich über ein geprüftes Batteriemanagementsystem (BMS) verfügen, das Überhitzung, Überladung und Tiefentladung verhindert. Systeme, wie sie beispielsweise von tepto angeboten werden, sind so konzipiert, dass sie diese Anforderungen standardmäßig erfüllen.
Anschluss und Steckverbindungen
Balkonkraftwerke dürfen ausschließlich über geprüfte Steckverbindungen betrieben werden – üblicherweise:
- Schuko-Steckdose (Standardstecker) oder
- Wieland-Steckdose (spezielle Einspeisesteckdose).
Beide Varianten sind zulässig, solange die Installation fachgerecht erfolgt. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Anlage von einem Elektriker prüfen zu lassen, insbesondere wenn ein Speicher integriert ist.
Der Speicher selbst wird in der Regel über den Wechselrichter an das System gekoppelt. Die intelligente Steuerung regelt automatisch, wann Strom eingespeist, gespeichert oder abgerufen wird.
Förderungen und steuerliche Erleichterungen
Gesetzlich attraktiv ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks auch durch die steuerlichen Vorteile:
- Umsatzsteuerbefreiung: Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation kleiner Photovoltaikanlagen.
- Einkommensteuerfreiheit: Erträge aus selbst erzeugtem Solarstrom sind steuerfrei, solange sie für den Eigenbedarf genutzt werden.
Darüber hinaus fördern viele Kommunen den Kauf von Balkonkraftwerken und Speichern mit direkten Zuschüssen. Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland, daher lohnt sich ein Blick auf die Websites der Städte oder Energieagenturen.
Umgang mit gespeicherter Energie
Ein Speicher erweitert die Nutzungsmöglichkeiten des Balkonkraftwerks deutlich. Gesetzlich ist festgelegt, dass gespeicherter Strom nur für den Eigenverbrauch genutzt werden darf. Eine Rückspeisung des gespeicherten Stroms ins öffentliche Netz ist in der Regel nicht vorgesehen.
Die gespeicherte Energie darf also ausschließlich im eigenen Haushalt verwendet werden – etwa für Beleuchtung, Kühlschrank oder Unterhaltungselektronik. Damit bleibt das System einfach, sicher und steuerlich unbedenklich.
Datenschutz und digitale Steuerung
Viele moderne Systeme bieten eine App-Steuerung zur Überwachung von Ertrag und Verbrauch. Dabei werden häufig Daten wie Stromproduktion, Ladezustand des Speichers oder Wetterdaten verarbeitet.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt: Betreiber dürfen diese Daten nutzen, solange sie nicht an Dritte weitergegeben werden. Anbieter wie tepto achten darauf, dass sämtliche digitalen Komponenten DSGVO-konform betrieben werden und Nutzerdaten verschlüsselt bleiben.
Was sich 2025 ändern könnte
Mit der wachsenden Bedeutung von Balkonkraftwerken plant die Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen weiter zu vereinfachen. Geplant ist unter anderem:
- eine vereinheitlichte EU-Zertifizierung für steckerfertige Systeme,
- noch einfachere Online-Registrierung über zentrale Plattformen,
- und mögliche Erhöhungen der Leistungsgrenze über 800 Watt hinaus.
Ziel ist es, den Zugang zur Solarenergie für private Haushalte weiter zu erleichtern und die Bürokratie zu reduzieren – gerade im Hinblick auf Systeme mit Speicher.
Fazit: Klare Regeln schaffen Sicherheit
Ein Balkonkraftwerk mit Speicher ist rechtlich klar geregelt – die Anforderungen sind überschaubar, aber wichtig für einen sicheren und nachhaltigen Betrieb. Wer sein System anmeldet, auf geprüfte Technik achtet und die Installation normgerecht vornimmt, bewegt sich auf der sicheren Seite.
Komplettsysteme wie das Balkonkraftwerk mit Speicher im Set erleichtern diesen Prozess, weil sie bereits alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und mit den notwendigen Zertifikaten ausgeliefert werden. So lässt sich die private Energiewende nicht nur rechtssicher und effizient, sondern auch im Sinne echter Nachhaltigkeit gestalten – zukunftsorientiert, umweltbewusst und ohne eigenes Dach oder aufwendige Genehmigungsverfahren.
Quelle / Foto: Redaktion, (c) unsplash.com







