Beim Shopping gelten Sonderregeln: Vorsicht bei der Parkplatzsuche

Feierabend: Der Parkplatz ist voll. Die Zeit drängt. Suchend fährt man durch die Reihen. Plötzlich kommt ein Auto von links. Ein schneller Tritt auf die Bremse, leider nicht schnell genug, und schon haben sich die Kotflügel der beiden Autos ineinander verkeilt. Wer jetzt aussteigt und denkt, ihn träfe keine Schuld, irrt.

Warum? Die HUK-Coburg erläutert die Rechtslage. Laut Straßenverkehrsordnung hat der von rechts Kommende Vorfahrt, doch darauf allein darf man sich nicht verlassen. Die Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 2.11.2022, Az. VI ZR 344/21) fordert, auf Parkplätzen und in Parkhäusern langsam zu fahren, jederzeit bremsbereit zu sein und sorgfältig auf das Verhalten anderer zu achten.

Parkplatzsuche
Wer auf Parkplätzen oder in Parkhäusern unterwegs ist, muss jederzeit bremsbereit sein / © HUK-Coburg / Fotograf: Hagen Lehmann

Besondere Sorgfalt gefragt

Letzteres gilt auch für ein- und ausparkende Autos. Auf der Parkstraße Fahrende müssen stets alles im Blick haben. Selbst der Hinweis auf die Gültigkeit der Straßenverkehrsordnung im Eingangsbereich des Parkhauses entbindet niemanden von der besonderen Sorgfaltspflicht. Laut aktueller Rechtsprechung steht bei einer Karambolage also immer eine Mitschuld im Raum.

In diesem Fall reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachenden nur einen Teil des Schadens. Für den Rest müssen Geschädigte bzw. deren Kasko-Versicherung aufkommen. Parkunfälle sind übrigens auch in Zeiten von Assistenzsystemen bei Deutschlands größter Kfz-Versicherung, der häufigste Unfallgrund. Mehr als 200.000 Parkunfälle regulierte die HUK-Coburg im vergangenen Jahr.

Quelle / Fotos: huk-coburg.de

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