Was tun, wenn’s kracht – richtig verhalten!

Unzählige Autos wälzen sich jeden Tag durch Städte, über Bundesstraßen und Autobahnen. Sei es zur Arbeit, zum Einkaufen oder in den Urlaub. Kein Wunder also, dass es da auch ab und an kracht. In manchen Städten Deutschlands öfters als in anderen. Unrühmliche Unfallhochburg ist Hamburg.

Die Unfallquote und die damit verbundene Anzahl an Haftpflichtschäden liegen in der hanseatischen Großstadt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Erst mit einem gebührenden Abstand folgt Berlin. Bei unserem hohen Verkehrsaufkommen in Deutschland kann es also jederzeit krachen. Wenn’s dann passiert ist, geht es um das richtige Verhalten. Was ist zu tun, wie vermeiden wir Fehler?

Die Schuldfrage klärt der Profi
Nachdem der Unfall passiert ist, scheint die Schuldfrage schnell geklärt zu sein. Allerdings sind Unfallverursacher und Geschädigter nicht immer der gleichen Meinung. Jeder sieht sich im Recht. Unter Umständen kann die herbeigerufene Polizei zur Klärung beitragen. Sollte dies nicht der Fall sein, hilft nur noch der Weg zum Profi, dem Kfz-Sachverständigen. Das ist schon deshalb ratsam, weil nicht jeder Schaden offensichtlich ist.

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Voll auf die Nase – Unfallhochburg Hamburg   (c) pixabay

Die meisten Kfz sind heute so mit Elektronik vollgepfercht, dass nur ein Sachverständiger Schäden erkennen kann. Zudem ermittelt der Kfz-Gutachter den Restwert bzw. die Wertminderung des Fahrzeugs. Sein Gutachten ist die Basis, berechtigte Ansprüche gegenüber Unfallverursacher und Versicherung durchzusetzen. Es gibt jedoch noch weitere Fallstricke, die zu berücksichtigen sind

Fehlverhalten nach einem Unfall vermeiden
Wenn es nur um einen Blechschaden geht, ist die Regulierung des Schadens meist kein Problem. Vorsicht ist geboten, wenn der Unfallverursacher versucht, die Angelegenheit ohne Polizei aus der Welt zu schaffen. Nur die mündliche Zusicherung, dass der Schaden übernommen wird, kann sich zum Boomerang entwickeln. Plötzlich kann sich der Unfallverursacher an kein Schuldeingeständnis erinnern und bestreitet sogar seine Schuld.

Herrscht nach dem Unfall keine Einigkeit über die Schuldfrage, reicht oft der Polizeibericht oder das Kfz-Gutachten aus. Wichtig für die richtige Darstellung ist, das Auto nach dem Unfall nicht zu bewegen. Es muss genauso stehen bleiben, damit Polizei und Kfz-Sachverständige den Unfall rekonstruieren können. Schwieriger wird es allerdings bei Personenschäden. Da hilft oft nur ein Gang zum Rechtsanwalt, der die berechtigten Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzt.

Schaden reguliere
Um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein, sollte der Kfz-Schaden erst nach Zusage der gegnerischen Versicherung repariert werden. Damit der Geschädigte nicht in Vorleistung gehen muss, wird in der Regel mit der Werkstatt eine Versicherungsabtretung vereinbart. Das bedeutet, dass die Kfz-Werkstatt den Reparaturbetrag direkt der Versicherung in Rechnung stellt. So kann das reparierte Fahrzeug ohne eigene Kosten abgeholt werden.

Foto / Quelle:  (c) pixabay

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