Immer mehr Wohnungsinserate werden über Online-Portale wie Immowelt oder ImmoScout24 geschaltet. Was zahlreiche Vorteile mit sich bringt, öffnet jedoch auch Betrügern Tür und Tor. Insbesondere eine Masche, bei der eine vorzeitige Kaution verlangt wird, findet dabei immer häufiger Anwendung. Dass sich die Betrugsfälle zuletzt gehäuft haben, dürfte kein Zufall sein.
Vielmehr deutet vieles darauf hin, dass kriminelle Akteure zunehmend auf KI-Tools wie ChatGPT setzen, die es ihnen ermöglichen, innerhalb kürzester Zeit grammatikalisch und stilistisch korrekte Kontaktanschreiben in unterschiedlichen Sprachen zu generieren – vorbei sind die Zeiten, in denen Scams bereits binnen weniger Sätze entlarvt werden konnten.
Die Masche funktioniert dabei wie folgt: Es werden Wohnungen online geschaltet, die entweder gar nicht existieren, oder zumindest nicht ernsthaft zur Miete zur Verfügung stehen. Unter Vorwänden wird im Laufe der Kommunikation dargestellt, dass es aktuell nicht möglich sei, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer einen Besichtigungstermin durchführt.
Allerdings bestehe, so die Argumentation, die Möglichkeit, dass der Wohnungsschlüssel zwecks einer Inspektion des zu vermietenden Objektes per Kurier versendet wird. Es sei allerdings notwendig, vorab eine Kautions-Gebühr zu begleichen: Eine Gebühr, welche die Geschädigten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie mehr wiedersehen werden.
Fake-Anschreiben an Handelskontor-Redaktion per E-Mail
„Hallo, mein Name ist Andrea Buch und ich habe mit Interesse Ihre E-Mail bzgl. der Anmietung meiner Wohnung am Stadtpark 19 erhalten. Die Wohnung ist komplett möbliert […] Wenn Sie die unmöblierte Wohnung bevorzugen, kann der Umzug der Möbel in ein Lager für Sie arrangiert werden.“
„Die Miete beträgt 610 EUR/Monat, die Kaution 1400 EUR und die Nebenkosten EUR, die Gas, Wasser, Heizung Strom und Internet beinhalten […] Ich habe die Wohnung noch nie vermietet und möchte einen verantwortungsvollen Mieter finden, der sich um die Wohnung kümmert. Bitte lassen Sie mich wissen, wenn Sie noch Interesse an meiner Wohnung haben, damit ich Ihnen mehr darüber erzählen kann.“
Im Anschluss, nach Bekundung des Interesses, die folgende Nachricht
„Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Bilder sind an diese E-Mail angehängt! Ich bin bereit, eine Inspektion zu arrangieren, aber wie gesagt, ich bin derzeit in Italien und bin mit meiner Arbeit beschäftigt und versuche, mich an das Leben hier zu gewöhnen […] Tage von der Arbeit freizunehmen, um nach Deutschland zurückzureisen, wäre Zeit- und Geldverschwendung […]“
„Natürlich müssen Sie die Wohnung besichtigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen, denn Sie können keine Wohnung mieten, die sie nicht gesehen haben. Also, ich bin bereit, Ihnen die Schlüssel zu senden, um die Wohnung zu besichtigen und zu sehen, ob sie Ihren Bedürfnissen entspricht. Die Übergabe der Schlüssel und der Besichtigungserlaubnis erfolgt durch einen autorisierten Kurier und Airbnb ist der verantwortliche Dritte, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Transaktion verantwortlich ist […]“
„Die Lieferung der Schlüssel und des Vertrags beginnt, nachdem Sie die Zahlung der ersten Monatsmiete und der Kaution an Airbnb bestätigt haben.“ Zudem wurde noch ein Foto des vermeintlichen Personalausweises an die E-Mail angehängt, um den Eindruck der Seriosität zu erwecken. Wie Google-Suchmaschinendaten aufzeigen, suchten zu keinem Zeitpunkt mehr Menschen in Deutschland nach dem Begriffspaar „Betrug Wohnung“, als in der letzten Juliwoche 2023.
Wie kann man sich schützen?
Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger auf die Masche hereinfallen, wenngleich es wenig aussagekräftige quantitativen Daten hierzu gibt. Erschwert werden derlei Erhebungen, weil die Geschädigten vor Scham häufig niemandem von dem Vorfall erzählen. Wer auf der Suche nach einer Mietwohnung im Internet ist, tut gut daran, einige Tipps zu befolgen. Beispielsweise ist Misstrauen dann angebracht, wenn die Mietpreise – zumal in Toplagen – sehr unverhältnismäßig niedrig sind.
Besondere Vorsicht gilt es dann an den Tag zu legen, wenn die Wohnungseigentümerin oder der Wohnungseigentümer behauptet, bei der Besichtigung nicht anwesend sein zu können und auch kein Makler oder Verwalter vor Ort ist. Generell sollte niemals Vorkasse geleistet werden, sei es für die Kaution oder die Wohnungsschlüssel. Stattdessen gilt es, erst dann zu bezahlen, wenn die Wohnung gesehen und der Mietvertrag unterschrieben ist. Empfehlenswert ist es ebenfalls, die Seriosität des Maklers zu überprüfen.
Etwa durch Vorlage eines Maklerscheines und oder ein vollständiges und gut auffindbares Impressum im Internet. Auch kann es sinnvoll sein, das Anschreiben der vermeintlichen Vermieter zu kopieren und in die Google-Suche einzufügen, um herauszufinden, ob das identische Anschreiben in massenhafter Anzahl im Umlauf ist. Ein weiterer Tipp ist die umgekehrte Bildersuche von Google, beispielsweise um zu prüfen, ob der angehängte Personalausweis häufiger für Scams verwendet wird.
Quelle / Fotos: handelskontor-news.de / © pixabay.com