Über 50.000 Euro Schadenersatz: Urteil gegen Abschalteinrichtung gesprochen

Oft scheuen aber selbst die Besitzer hochwertiger Fahrzeuge beispielsweise der Marken Porsche oder Audi das Kostenrisiko einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung. Viele Dieselfahrer haben daher ihre möglichen Ersatzansprüche noch nicht geltend gemacht – obwohl der Betrug mancher Hersteller mit „Thermofenster“ und Abschalteinrichtungen auch nach Einschätzung von Gerichten offenkundig erscheint.

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Gerichtsurteile: gute Aussichten auf Schadenersatz

Bereits ergangene Urteile verschiedener Gerichte zeigen, dass die Erfolgsaussichten bei der Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen Automobilhersteller oder Fahrzeughändler derzeit sehr gut sind.

Zunächst verurteilte das Landgericht Stuttgart die Audi-AG und den Fahrzeughändler, wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, Schadenersatz in Höhe von 53.889,35 Euro an den Käufer eines Audi A4 TDI mit 3-Liter-Dieselmotor zu leisten.

Das waren noch Zeiten
Das waren noch Zeiten   (c) pixabay

Der Fahrzeughändler wurde zur Rücknahme des Diesel Fahrzeugs und zur Erstattung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) verpflichtet (Urteil vom 08. Januar 2019, Aktenzeichen 7 O 265/18).

In zahlreichen weiteren Fällen wurden Automobilhersteller wegen Diesel „Schummel-Software“ bereits zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt – unter anderem durch das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 24. September 2019, Az. 10 U 11/19), das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 10. September 2019, Az. 13 U 149/18) und das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 27. September 2019, Az. 7 U 24/19).

Was sollten Fahrer mit Dieselfahrzeugen jetzt tun?

Aufgrund der bereits vorliegenden Rechtsprechung sollten Besitzer von Dieselfahrzeugen einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeugtypen wie A5, A6 und Q5, die über einen 3-Liter-Dieselmotor verfügen, aber zum Beispiel auch für den VW Tiguan TDI und für Porsche-Fahrzeuge.

Über www.dieselgeld.com (http://www.dieselgeld.com) können Autobesitzer völlig risikolos und kostenfrei prüfen lassen,
– ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und
– wie hoch ein möglicher Schadenersatz realistisch ausfallen könnte.

Das Portal kümmert sich auf Wunsch des Autofahrers durch Einschaltung erfahrener Rechtsanwälte um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche von Dieselfahrern. Bei dieser Vorgehensweise entstehen den Autofahrern keinerlei Prozesskosten. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung eines Schadenersatzes erhält das Portal einen Anteil am Schadenersatz als Erfolgsvergütung.

Dieselfahrer sollten jetzt ihre Ansprüche über dieselgeld.com (https://www.dieselgeld.com/ref/pr) risikolos geltend machen, um eine eventuelle Verjährung zum Jahresende zu vermeiden und die derzeit vorteilhafte Rechtssprechung zum Schadenersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen zu nutzen.

Foto / Quelle: www.sophokles-gmbh.de

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