Urteil setzt Maßstäbe: Ryanair verliert – der Fluggast gewinnt

Bei Verspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen haben Passagiere oft Recht auf eine Ausgleichszahlung sowie weitere Betreuungsleistungen. Portale wie www.flugrecht.de setzen die Forderungen bei den Airlines durch. Die irische Fluggesellschaft Ryanair versuchte, dies mit einer Klausel in ihren AGBs zu verhindern.

Die Geschäftsbedingungen untersagen Passagieren, ihre Ansprüche an Dritte abzutreten. Ryanair beruft sich hier auf irisches Recht. Damit will die Billigfluggesellschaft erreichen, dass der Passagier alleine auf sich gestellt ist und keine fremde Hilfe in Anspruch nehmen kann.

Denn kaum ein Betroffener geht auf eigenes Risiko die Kosten eines Rechtsstreits mit der Airline ein, schließlich entstehen hier schnell Kosten von mehreren hundert Euro – und im Fall einer Niederlage müssen zudem die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlt werden.

Wenn sich ein Flug verspätet oder abgesagt wird prüft Flugrecht den Anspruch auf eine Entschädigung.
Wenn sich ein Flug verspätet oder abgesagt wird prüft Flugrecht den Anspruch auf eine Entschädigung

Flugrecht klagte am Amtsgericht Nürnberg für zwei seiner Kunden gegen die Billigfluggesellschaft Ryanair. Das Portal argumentierte, dass Passagiere, die einen Flug in Deutschland buchen, davon ausgehen, dass auch deutsches Recht Anwendung findet. Dies sah das Gericht ähnlich und der Prozess konnte gewonnen werden. Ryanair kann nach Auffassung des Gerichts nicht durch seine Geschäftsbedingungen verhindern, dass Passagiere ihre Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 an Portale wie Flugrecht abtreten. Das Gericht befand das Abtretungsverbot für unwirksam.
(Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 31.01.2019, Az.: 21 C 7497/18)

Lesen Sie auf www.flugrecht.de eine Zusammenfassung, sowie das vollständige Urteil (www.flugrecht.de/fluggastrechte/urteile/entschaedigung-abtretung.php).

„Wir begrüßen dieses wegweisende Urteil sehr, insbesondere, da die Urteilsbegründung äußerst umfangreich und detailliert aufzeigt, wieso ausländische Fluggesellschaften über den Umweg der Geschäftsbedingungen nicht einfach Passagierrechte ausbremsen können.

Wir rechnen damit, dass weitere Gerichte der Meinung des Amtsgerichts Nürnberg folgen werden.“, so Christian Geltenpoth, Pressesprecher der Flugrecht GmbH („Flugrecht.de“).

Flugrecht.de ist mit rund 100.000 Kunden pro Jahr eines der führenden Verbraucherportale für die Durchsetzung von Fluggastrechten in Deutschland. Wir treten für die Rechte von Passagieren im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union.

Foto / Quelle: Flugrecht.de, Flugrecht GmbH, Christian Geltenpoth

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