Wie man mit Freiberuflern in anderen Ländern arbeitet?

Einst hatten Arbeitgeber auf einem weit entfernten Markt nur zwei Möglichkeiten, um Talente anzuwerben: Mundpropaganda und die Lokalzeitung. Heute ist der Einstellungsprozess jedoch nicht durch eine geografische Reichweite begrenzt. Die Öffnung Ihres Talentpools für die globale Belegschaft macht es oft einfacher, spezialisierte Stellen zu besetzen.

Was ist also der Haken?

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? Freiberufliche Tätigkeit im Ausland klingt verlockend, aber bevor Sie sich in internationale Gewässer begeben, zumindest was die Rekrutierung betrifft, gibt es ein paar Dinge zu bedenken. Um sich davor zu schützen, die falsche Person einzustellen oder gegen internationale Richtlinien für freiberuflich Tätige zu verstoßen, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Beurteilen Sie die Arbeit jedes Kandidaten gründlich.

Wenn Sie sich internationale Freiberufler anschauen, bewerten Sie ihre bisherigen Leistungen, um ein gutes Gefühl für die Qualität ihrer Arbeit zu bekommen, und achten Sie besonders auf das Feedback von früheren Arbeitgebern. Schließlich ist das Verhalten in der Vergangenheit der beste Prädiktor.

Aber gute Empfehlungen und Stichproben allein sind nicht immer gleichbedeutend mit einer guten Passform. Um eine erfolgreiche Partnerschaft zu gewährleisten, sollten Sie ein System einrichten, um Ihre freiberuflichen Mitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Online-Plattform für Freiberufler könnte dieses System der Rechenschaftspflicht sowie Zugang zu früheren Arbeiten und Feedback der Freiberufler bieten. Je nach Plattform könnten Sie auch einen Einblick in die aktuelle Arbeitsbelastung des Freiberuflers erhalten.

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  1. Halten Sie sich an die aktuellen Richtlinien und befolgen Sie diese.

Eine Plattform kann nur so viel tun, dass Sie zumindest einen Teil des Auswahlprozesses ergänzen müssen. Nutzen Sie interne Ressourcen oder einen Drittanbieter, um Informationen über potenzielle Kandidaten zu sammeln und Hintergrundprüfungen durchzuführen.

Die Allgemeine Datenschutzverordnung in Europa gibt Verbrauchern die Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Wenn Sie also einen potenziellen Bewerber etwas fragen, was er oder sie als absichtlich aufdringlich oder vage auslegen könnte, könnte Ihr Unternehmen gegen die Verordnung verstoßen.

Darüber hinaus verbieten bestimmte Länder die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen oder verlangen, dass der Bewerber eine Einverständniserklärung – von Hand – in seiner Landessprache unterzeichnet. Es genügt zu sagen, dass Sie bei der Überprüfung von Kandidaten mit Vorsicht vorgehen und sich vergewissern sollten, dass die von Ihnen erhobenen Daten nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch im Einklang mit dem Herkunftsland des Kandidaten stehen.

  1. Bezahlen Sie Freiberufler schnell und korrekt.

Nur weil der Arbeitnehmer freiberuflich tätig ist, heißt das nicht, dass Sie Euro überweisen können, wann immer Sie wollen. Sie müssen sicherstellen, dass die Arbeit in der richtigen Währung, zum richtigen Zeitpunkt und mit den entsprechenden einbehaltenen Steuern bezahlt wird.

Sie müssen auch entscheiden, ob Sie den Lohn als Freiberufler (d.h. als unabhängiger Auftragnehmer) oder als tatsächlicher Angestellter behandeln oder nicht. Denken Sie daran, dass Ihre Verantwortung für Leistungen und Steuern von Land zu Land unterschiedlich sein wird. Sie können sogar Geld nach Thailand überweisen oder nach irgendwelches Land und zwar sehr schnell und einfach!

Ziehen Sie einen Zahlungs-Treuhandservice in Betracht, bei dem eine Drittpartei die dem Freiberufler geschuldeten Gelder solange hält, bis die Arbeit erledigt ist und beide Parteien abgesichert sind. Wenn der Freiberufler einen Auftrag bis zum vereinbarten Termin abschließt, wird er oder sie bezahlt, und wenn der Freiberufler nicht wie versprochen liefert, erhalten Sie Ihr Geld zurück.

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