Ist eine Wohnung ohne Schrank schon Zweckentfremdung?

Wohnungen werden gerade in Großstädten immer wieder zweckentfremdet – zu bloßen Übernachtungsplätzen für Menschen, die eigentlich gar keine besondere Beziehung zueinander unterhalten. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann eine derartige Nutzung von den Behörden untersagt werden. (Verwaltungsgericht Berlin, 6 L 166/23)

Der Fall

Die Wohnung war nur 60 Quadratmeter groß und trotzdem wurde sie von der Eigentümerin an vier Männer ohne tiefere Beziehung zueinander vermietet. Betten waren vorhanden, aber keine Schränke oder sonstiges Mobiliar. Die Betroffenen mussten folglich aus dem Koffer leben.

Wann wird aus Wohnnutzung eine Zweckentfremdung?

Wann wird aus Wohnnutzung eine Zweckentfremdung? / © Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Die Behörden wurden durch einen Hinweis der Hausverwaltung darauf aufmerksam und forderten die Eigentümerin auf, die Immobilie wieder geregelten Wohnzwecken zuzuführen und nicht nur als Schlafplatz zu vermieten.

Der Beschluss

Es handle sich hier tatsächlich um eine Zweckentfremdung, stellte das Verwaltungsgericht fest. Denn Wohnen umfasse nach gesellschaftlichem Verständnis mehr, als nur über ein Bett zu verfügen. Den Betroffenen müsse es möglich sein, sich auch untertags zurückziehen zu können und Raum zur Entfaltung zu haben.

Das sei nicht gegeben, wenn vier Menschen auf so wenig Fläche zusammenleben müssten. Die Tatsache, dass im konkreten Fall unter den Mietern auch Cousins gewesen waren, ändere nichts daran.

Quelle / Fotos: dsgv.de

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