Sammel-Eingabe gegen Umweltbehörde: Rechtswidrige Ausforschung von Kleingarten-Besitzern?

Im Namen von über 1300 Mitgliedern haben sich acht Hamburger Gartenvereine gemeinsam mit dem Interessenverband „Schreberrebellen“ mit einer Sammeleingabe an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft gewendet.

Gegenstand der Eingabe ist eine für rechtswidrig gehaltene Ausforschungsaktion, die der Kleingärtnerdachverband „Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.“ (LGH) und die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) gemeinsam erarbeitet haben. Die Ausforschung erfolgt über einen Fragebogen, der im Januar an eine unbekannte Anzahl von Hamburger Gartenvereinen verschickt wurde.

Bei dem Fragebogen handelt es sich um eine Art „Selbstanzeige“. Die Kleingärtner werden darin unter anderem aufgefordert, über „unerlaubte Abwasser erzeugende Einbauten“ in ihren Lauben Auskunft zu geben. Außerdem sollen sie den Vereinsvorständen Zugang zu ihrer Gartenlaube gewähren, damit diese die Richtigkeit ihrer Angaben kontrollieren.

Es wird immer absurder !
Der Kampf der Stadt gegen die Kleingärtner wird immer absurder !  (c) pixabay.com

Wer sich weigert, bei der Aktion mitzumachen, dem werden „rechtliche Konsequenzen“ und eine nicht näher bezeichnete Überwachung durch Umweltbehörde und Baubehörde in Aussicht gestellt.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat den Fragebogen auf Anfrage eines Betroffenen bereits geprüft und erhebliche datenschutzrechtliche Mängel festgestellt. Unter anderem fehlt jedwede Form der Datenschutzerklärung, mit der die Betroffenen über ihre Rechte aufgeklärt würden.

Mit ihrer Eingabe wollen die Kleingärtner für Klarheit hinsichtlich der Rolle der BUE bei der Befragungsaktion sorgen. Aus Sicht der Adressaten des Ausforschungsschreibens tritt die BUE als Urheberin des Schreibens auf.

Die Ausforschung Zigtausender Bürger ohne konkretes Verdachtsmoment bei gleichzeitiger Androhung der Verfolgung durch Behörden findet nach Ansicht der Petenten keine Stütze im Gesetz. Vergleichbare Maßnahmen (Schleppnetzfahnung) kennt man nur aus der Strafverfolgung, wenn es um die Aufklärung schwerster Straftaten geht. Solche wirft selbst die BUE den Kleingärtnern nicht vor.

Die Kleingärtner wünschen sich, dass die BUE sich klar von der für rechtswidrig gehaltenen Ausforschungsaktion distanziert und so vermeidet, dass eine Klärung vor Gericht erfolgen muss.

Foto / Quelle: (c) pixabay / www.schreberrebellen.de

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