Merkels peinliches Possenspiel

Am Freitag vergangener Woche trat Bundeskanzlerin Merkel (CDU) vor die Öffentlichkeit und gab ihre viel diskutierte Entscheidung in der causa Böhmermann bekannt. Ganz zum Schluss wies Merkel darauf hin, dass

– „die Bundesregierung der Auffassung ist, dass § 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten.“

Screenshot der Website des Blogs Joachim Steinhöfel
Screenshot der Website des Blogs Joachim Steinhöfel

Ein Gesetzgebungsverfahren, das die simple Aufhebung einer Vorschrift (hier: § 103 StGB, vulgo: Majestätsbeleidigung) zum Gegenstand hat, dauert bei normalem Verfahrensgang sechs bis neun Monate. Spätestens Anfang 2017 wäre die Vorschrift also verschwunden. Und nicht erst 2018, wie Frau Merkel unerklärlicherweise bemerkt.

Dies hat, erst Recht, weil öffentlich bekannt gemacht, erhebliche Rechtsfolgen. Denn nach der Strafprozessordnung (§ 206 b StPO) gilt, das wenn ein Strafgesetz, das zur Tatzeit gilt, vor der Entscheidung des Gerichts aber aufgehoben wird, das Gericht das Verfahren durch Beschluss einstellt. Mit anderen Worten: Ist der Fall Böhmermann vor Wegfall der „Majestätsbeleidigungs“-Vorschrift nicht rechtskräftig geworden, gibt es keine Verurteilung und keine Strafe.

Natürlich weiß Böhmermanns Anwalt dies. Er wird daher alles tun, … – Weiter lesen sie bitte hier!

Foto / Quelle: Joachim Steinhöfel

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