Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wofür braucht man es?
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine schriftliche Bestätigung über die Unbedenklichkeit von zwei Personen hinsichtlich einer späteren Eheschließung. Damit ist gemeint, dass beide Verlobte zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses unverheiratet sind und dass nach deutschem Recht keine anderen Gründe vorliegen, die eine Eheschließung ausschließen könnten.
Dieses Zertifikat benötigt das Standesamt im Ausland häufig, wenn man sich als Paar von deutscher Staatsangehörigkeit gerne das Jawort außerhalb Deutschlands geben möchte. Dies ist jedoch nicht in allen Ländern der Fall, manchmal wird auch nur eine Ledigkeitsbescheinigung benötigt. Welche Dokumente im jeweiligen Wunschland speziell gefördert werden ist beim Konsulat des betreffenden Landes in Deutschland zu erfragen.
Wer kann ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen und was muss man dafür tun?
Beantragen kann man das Zeugnis beim zuständigen Standesamt in Deutschland, welches sich am Wohnort befindet. Dort ist das Formular vor Ort oder online erhältlich. Gesetzt den Fall, dass man aktuell keinen Wohnort in Deutschland innehat, ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland in der Zuständigkeit. Falls aber nie ein Wohnsitz in Deutschland angemeldet war und kein gewöhnlicher Aufenthalt stattfand, so beantragt man das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt I in Berlin.
Welche Unterlagen benötigt man für den Antrag und was sind die Voraussetzungen?
In Deutschland kann man das Ehefähigkeitszeugnis nur beantragen, wenn die betreffenden Personen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Folgende Unterlagen benötigt man beim Stellen des Antrages: Zunächst müssen die Eheschließenden ein Lichtbilddokument, wie einen Personalausweis oder Reisepass, vorlegen. Weiterhin ist eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des aktuellen Familienstandes, die nicht älter als 14 Tage ist, und eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde oder aber bei Geburt im Ausland eine übersetzte Geburtsurkunde nötig.
Eine Person, die sich bereits in einer Ehe befand, muss zusätzlich eine Kopie aus dem Eheregister der letzten Ehe inklusive des Auflösungsvermerks vorlegen. Eine Person, die sich bereits in einer Lebenspartnerschaft befand, muss das Entsprechende aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten Partnerschaft inklusive des Auflösungsvermerks vorlegen. War ein Partner in der Vergangenheit im Ausland verheiratet, wird er eine Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde mit rechtskräftigem Aufhebungsurteil oder einer Sterbeurkunde vorlegen müssen.
Beim Einreichen der Unterlagen ist darauf zu achten, dass die Unterlagen von beiden Partnern und als Original oder als Übersetzung eines beeidigten Dolmetschers vorgelegt werden muss. Außerdem ist für manche Länder eine Überbeglaubigung gefragt. Für Alle Unterlagen gilt dabei, dass sie dem Standesamt postalisch zugesendet werden sollen.
Was passiert nach dem Stellen des Antrages und wie lange dauert die Bearbeitung?
Da es bei der Ausstellung des Dokumentes sehr häufig zu Rückfragen kommen kann oder eventuell verschiedene Unterlagen nachgefordert werden und zusätzlich Postlaufzeiten anfallen, muss man hier mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen rechnen. Darüber hinaus kann es bei früheren aufgelösten Ehen im Ausland passieren, dass erst eine Anerkennung der Auflösung für den deutschen Rechtsbereich erfolgen muss. Dies sollte man bei der vorherigen Planung der Eheschließung im Ausland stets beachten.
Welche Kosten anfallen
Die Gebühren für den Antrag liegen zwischen 40 und 80 Euro, in Berlin zum Beispiel muss man mit 45 Euro für die Prüfung auf Ehefähigkeit rechnen, darüber hinaus mit 45 Euro je Ehegatt*in, falls ausländisches Recht beantragt werden muss.
Wie lange ist das Ehefähigkeitszeugnis gültig?
Für einen Zeitraum von sechs Monaten ist das Ehefähigkeitszeugnis gültig. Wenn es vor der Eheschließung abgelaufen ist, muss man es erneut beantragen. Daher sollte man genau überlegen, wann man den Antrag dafür stellt.
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