Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fernarbeit

Hamburg erlebt einen Boom bei der Fernarbeit: Laut einer Bertelsmann-Studie arbeiten 2023 rund 28,7 % der Beschäftigten von zu Hause – ein deutlicher Unterschied zum bundesweiten Durchschnitt von 17,6 %. Die Pandemie hat diesen Wandel beschleunigt, aber damit kamen auch neue Herausforderungen.

Die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeit, Datenschutz und Arbeitssicherheit gelten weiterhin, jedoch müssen diese an die Gegebenheiten im Homeoffice angepasst werden. In einer flexiblen und innovativen Stadt wie Hamburg entwickelt sich das Homeoffice zunehmend zum festen Bestandteil der Arbeitskultur, wobei klare Regelungen entscheidend für den Erfolg sind. Klare Abgrenzungen, technische Unterstützung und Betriebsratsberatung sind essenziell für reibungslose Fernarbeitserfahrungen.

Pflichten des Arbeitnehmers im Home Office
Pflichten des Arbeitnehmers im Home Office / (gpointstudio/Adobe Stock)

Diese Rechte stehen Arbeitnehmern zu

Arbeitnehmer haben beim Arbeiten von zu Hause aus bestimmte Rechte, die durch das deutsche Arbeitsrecht und den Arbeitsvertrag abgesichert sind. Ein zentrales Recht ist der Anspruch auf sichere Arbeitsbedingungen, auch im Homeoffice. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ergonomische Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz den gesundheitlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören geeignete Stühle, Tische und Monitore, die Rückenprobleme und andere gesundheitliche Beschwerden vermeiden helfen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass auch der Arbeitsplatz zu Hause den Anforderungen des Arbeitsschutzes entspricht. Das bedeutet, dass beispielsweise auch Pausen und Arbeitszeiten überwacht und entsprechend gesetzlicher Vorschriften eingehalten werden müssen.

Die Arbeitszeitregelungen bleiben unverändert, auch wenn der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet. Die gesetzlichen Grenzen für maximale Arbeitszeiten und vorgeschriebene Pausen müssen eingehalten werden. So dürfen Arbeitnehmer im Homeoffice in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten, und es sind klare Pausenzeiten vorgeschrieben. Für Überstunden gelten die gleichen Regeln wie im Büro – sie müssen klar dokumentiert und entsprechend vergütet werden.

Sollte es zu Unklarheiten oder Problemen bei der Durchsetzung dieser Rechte kommen, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg zu wenden. Ein solcher Anwalt kann dabei helfen, die Rechte von Arbeitnehmern im Homeoffice zu sichern und bei Konflikten mit dem Arbeitgeber zu beraten.

Für beide Seiten gelten besondere Regeln
Für beide Seiten gelten besondere Regeln / (gpointstudio/Adobe Stock)

Pflichten des Arbeitnehmers bei der Fernarbeit

Auch im Homeoffice gibt es klare Regeln. Eine zentrale Pflicht ist die Arbeitszeitdokumentation. Wer von zu Hause arbeitet, muss genauso wie im Büro seine Arbeitszeiten korrekt erfassen. Dies gilt besonders für Pausen und Überstunden, die klar dokumentiert werden müssen.

Ein wichtiger Punkt ist der Datenschutz und die Geheimhaltung. Beim Umgang mit sensiblen Daten gilt im Homeoffice dieselbe Sorgfaltspflicht wie im Unternehmen. Firmengeheimnisse oder vertrauliche Informationen dürfen nicht nach außen dringen, auch wenn von zu Hause aus gearbeitet wird.

Die Arbeitserbringung bleibt eine klare Verpflichtung. Es wird erwartet, dass die vereinbarte Arbeitsleistung im Rahmen der Möglichkeiten des Mitarbeiters erbracht wird. Ablenkungen zu Hause dürfen nicht die Produktivität beeinträchtigen.

Schließlich gilt die Loyalitätspflicht. Parallelaktivitäten, die in Konkurrenz zum eigenen Arbeitgeber stehen, sind untersagt. Diese Pflicht schützt das Vertrauensverhältnis und verhindert Interessenkonflikte. Klare Absprachen helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Mitarbeiter sollten darauf achten, diese Pflichten einzuhalten, um eine reibungslose Zusammenarbeit auch im Homeoffice zu gewährleisten.

Quelle / Foto: Redaktion

hamburg040.com

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