Seit der Coronakrise gehen viele Hamburger nicht mehr ins Büro. Während der Pandemie arbeiten immer mehr Menschen in ihren eigenen vier Wänden. Zu Beginn des Jahres gab in einer repräsentativen Umfrage der Hans Böckler Stiftung sogar jeder vierte Deutsche an, aktuell im Homeoffice zu sein.
Im Gespräch sind mittlerweile sogar Anpassungen des Arbeitsschutzgesetzes, um Unternehmen zu ihrem Glück zu zwingen. Viele Arbeitnehmer genießen den Heimarbeitsplatz. Streitfragen zum Thema gibt es bisher trotzdem, beispielsweise was Datenschutz und Datenverlust im Homeoffice betrifft.
Eine gesetzliche Grauzone
Hat man sich erst ein Homeoffice eingerichtet, lernt man es schnell zu schätzen. Familie, Flexibilität, freie Zeiteinteilung: Vorzüge gibt es genug. Allen voran verbessert der Heimarbeitsplatz die Work-Life-Balance und kann dadurch die Motivation erhöhen. Angesichts dessen geraten ungeklärte Fragen leicht aus dem Fokus. Wer haftet zum Beispiel für Datenpannen? Gesetzliche Vorschriften gibt es hierzu bisher nicht. Im Falle eines Falles treffen Gerichte Einzelfallentscheidungen.
Größeres Risiko für Datenverlust und -missbrauch
Wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, gibt es stets Risiken hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte. Zu Datenmissbrauch und unbefugter Einsichtnahme kommt es im Homeoffice grundsätzlich leichter als im Büro. Das Datenschutzrecht fordert von Mitarbeitern daher gewisse Mindestschutzvorkehrungen. Zum Beispiel technische Schutzmaßnahmen gegen Hacker.
Nicht immer sind Datenpannen aber gleich Datenschutzverletzungen. Auch der Verlust arbeitsbezogener Dateien kommt im Homeoffice leichter vor. Beispielsweise durch verschüttete Getränke oder mechanische Beschädigungen von Notebooks und Tablets. Geeignete Vorbeugemaßnahmen können Arbeitgeber auch in dieser Hinsicht fordern. Von Hüllen zum Schutz vor mechanischer Beschädigung bis hin zu einer Back-up-Pflicht.

Veränderungen des Arbeitsumfeldes erfordern entsprechende rechtliche Anpassungen / (c) pixabay.com
Arbeitgeber haften gegenüber Dritten
Klar ist: Sowohl bei Datenverlusten als auch Datenschutzverletzungen steht der Arbeitgeber Dritten gegenüber in der Haftung. Lediglich im internen Bereich können Unternehmen ihre Angestellten nach aktuellem Recht für entsprechende Schadensfälle haftend machen. Bisher gilt zumindest eingeschränkte Arbeitnehmer-Haftung.
Wer für einzelne Schäden haften muss, ist für Gerichte eine schwierige Entscheidung. Bislang ist es Aufgabe des Arbeitgebers, Arbeitsmittel wie Laptops, Smartphones oder PCs fit für die Anforderungen im Homeoffice zu machen. Damit Viren beispielsweise keine Chance haben, muss das Unternehmen entsprechende Geräte absichern, bevor Mitarbeiter sie mit nach Hause nehmen. Auch beim Datenschutz müssen Arbeitgeber für die Einhaltung der gültigen Richtlinien sorgen.
Notfalls auch durch vertragliche Zusicherung. Allerdings können Mitarbeiter im Homeoffice Voraussetzungen nicht immer frei gestalten. Wer nicht genügend Platz zuhause hat, wird Arbeitsunterlagen auf Dauer beispielsweise nur schwer vor den Augen von Familienangehörigen schützen können. Ein fahrlässiger Umgang mit sensiblen Daten liegt in diesem Fall nicht vor.
Gesetzesanpassung überfällig?
Können Arbeitnehmer an ihrem Heimarbeitsplatz keine technisch und organisatorisch hinreichenden Vorkehrungen gegen Datenpannen treffen, sollen Arbeitgeber sie überhaupt nicht ins Homeoffice schicken. Dieser Grundsatz galt bis zum vergangenen Jahr.
Durch die Homeoffice-Pflicht im Rahmen der Corona-Pandemie ist die Orientierung daran jedoch hinfällig geworden. Rechtsexperten raten dazu, notfalls vertragliche Vereinbarungen zu Haftungsfragen zu treffen. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber sollten in der alleinigen Haftungspflicht für eventuelle Datenpannen stehen, meinen einige Juristen.
Solange das Arbeitsschutzgesetz nicht an die neue Situation angepasst wird, werden Gerichte Haftungsfragen weiterhin von Fall zu Fall entscheiden müssen. Auch nach der Pandemie wird das Homeoffice laut Forschern wahrscheinlich erhalten bleiben. Eine Gesetzesanpassung zur Klärung der Haftungsfrage wäre in diesem Fall eine Erleichterung.
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