Mit einem Immobilien-Teilverkauf den Ruhestand absichern

Nach einem langen und arbeitsreichen Erwerbsleben steht endlich der Ruhestand vor der Tür! Obwohl jetzt eigentlich die Zeit der Muße und Entspannung gekommen ist, blicken viele angehende Rentner mit Sorge auf die nahe Zukunft. Mit dem Eintritt ins Rentenalter sinken üblicherweise die Einnahmen. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Ausgaben für die Gesundheit steigen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Rente zu knapp bemessen ist, um den Ruhestand ohne Geldsorgen anzugehen.

Auch Eigentümer einer Immobilie sind von dieser Situation betroffen. Zwar gilt das Eigentum an einer Wohnimmobilie als vorzügliche Altersvorsorge. Das Problem dabei ist, dass der größte Teil der finanziellen Reserven im Wohneigentum gebunden ist und nicht zur Verfügung steht.

Mit einem Teilverkauf können die benötigten Finanzmittel freigesetzt werden, ohne dass ein Umzug ansteht oder neue Schulden aufgenommen werden. Vielmehr wird den Eigentümern ein Wohn- und Nutzungsrecht (Nießbrauch) zugesichert, sodass sie trotz Liquiditätssteigerung in der gewohnten Umgebung verbleiben können.

Mit einem Teilverkauf können die benötigten Finanzmittel freigesetzt werden, ohne dass ein Umzug ansteht oder neue Schulden aufgenommen werden
Mit einem Teilverkauf die schönen Seiten des Lebens in Angriff nehmen! / (c) pixabay.com – qimono

Was wird unter dem Modell des Teilverkaufs verstanden?

Mit dem verbraucherfreundlichen Modell des Teilverkaufs lassen sich bis zu 50 Prozent einer Immobilie an einen spezialisierten Anbieter aus der Immobilien- oder Finanzbranche abtreten. Der neue Partner hält sich im Hintergrund und tritt als stiller Miteigentümer in Erscheinung. Im Gegensatz zu anderen Modellen der Immobilienverrentung wird mit einem Teilverkauf der finanzielle Spielraum punktgenau erweitert, ohne dass Schulden aufgenommen werden oder der Status als Eigentümer verloren geht.

Beim Teilverkauf ist zu beachten, dass der Teilverkäufer ein Nießbrauchrecht erhält, das rechtssicher im Grundbuch vermerkt wird. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass der Eigentümer mindestens eine sechsstellige Summe erwarten kann, ohne die Wohn- und Nutzungsrechte an der Immobilie zu verlieren.

Die Teilverkäufer behalten die Entscheidungshoheit und bestimmen auch in Zukunft darüber, ob und wann Modernisierungsarbeiten notwendig sind. Der Restanteil kann ohne Einschränkung vererbt werden, die Erben erhalten obendrein ein Erstankaufsrecht über den veräußerten Anteil.

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

Für einen Teilverkauf ist es günstig, wenn die Immobilie nicht mehr belastet ist. Eine Bedingung der Anbieter betrifft die Kaufsumme. Aus administrativen Gründen sollten dabei 100.000 Euro nicht unterschritten werden. Dieser Umstand bedeutet, dass die Immobilie über einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro verfügen muss.

Welche Personen kommen für einen Teilverkauf infrage?

Das Teilverkauf-Modell spricht Immobilieneigentümer ab einem Alter von 55 Jahren an, die damit rechnen müssen, dass die Rente nicht mehr für einen würdevollen Ruhestand ausreicht. Sie können mit dem teilweisen Verkauf ihren finanziellen Spielraum erweitern, ohne sich von der gesamten Immobilie zu trennen.

Die Geldmittel sind nicht an einen bestimmten Zweck gebunden. Das bedeutet, dass sie sowohl für Reisen ausgegeben als auch für eine energetische Sanierung verwendet werden können. Viele nutzen das Kapital, um ihre Familie zu unterstützen oder um in die Ausbildung der Enkel zu investieren.

Wie wird ein Teilverkauf durchgeführt?

Ein Teilverkauf beginnt mit der Suche im Internet nach einem geeigneten Anbieter. Ist ein solcher gefunden, wird ein Beratungsgespräch geführt, in dem die Eigentümer detailliert über die Chancen des Modells aufgeklärt werden und der Teilkäufer ein unverbindliches Angebot abgibt. Im weiteren Verlauf bestellt der Anbieter einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter, der den Marktwert der betreffenden Immobilie ermittelt.

Anhand des Gutachtens wird ersichtlich, ob sich die Immobilie für einen Teilverkauf eignet und welcher Prozentsatz verkauft werden muss, damit die finanziellen Wünsche des Eigentümers erfüllt werden. Daraufhin wird ein zweites, diesmal verbindliches Angebot ausgearbeitet.

Deckt sich dieses mit den Vorstellungen des Teilverkäufers, erstellt ein Notar einen Kaufvertrag, der beiden Seiten 14 Tage lang zur Ansicht vorgelegt wird. Bestehen keine Einwände, wird der Vertrag unter der Aufsicht des Notars signiert und das Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen. Nach Beendigung der Formalitäten zahlt der Teilkäufer die Kaufsumme an den Teilverkäufer aus.

Welche Kosten kommen auf die Teilverkäufer zu?

Neben einem monatlichen Nutzungsentgelt zahlt der Teilverkäufer weiterhin die Grundsteuer. Zudem ist er verantwortlich für die Instandhaltung, wobei der Teilkäufer in der Regel bereit ist, sich an diesen Kosten zu beteiligen.

Quelle / Foto: (c) Redaktion

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