Hausarzt wechseln: Was gibt es dabei zu beachten?

Um welche Art Beschwerden es auch geht: Bei Gesundheitsfragen ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle. Anlässe wie Umzüge oder Unzufriedenheit mit der aktuellen Gesundheitsversorgung können Patienten zu einem Hausarztwechsel bewegen. Obwohl in Deutschland theoretisch freie Arztwahl besteht, muss man beim Umstieg auf einen neuen Vertrauensarzt einige Dinge beachten.

Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es in Hamburg fast 300 zugelassene Ärzte pro 100.000 Einwohner. Auf ganz Deutschland gesehen, macht das den Stadtstaat zur Region mit der dritthöchsten Ärztedichte. Auch die Qualität der Fachärzteschaft kann sich im landesweiten Vergleich durchaus sehen lassen.

Der Ärztekammer Hamburg gehörten Ende 2019 über 17.000 Mediziner*innen an, darunter mehr als 1.200 Allgemeinärzte. Wer in Hamburg den Hausarzt wechseln will, hat eine entsprechend große Auswahl. Zumindest auf den ersten Blick. Auf den zweiten ist der Hausarztwechsel oft nicht so einfach, wie gedacht.

Arztwahl ist Vertrauenssache
Die richtige Arztwahl ist Vertrauenssache

Vorsicht bei Krankenkassen mit Hausarztmodell

2004 wurde in Deutschland das sogenannte Hausarztmodell eingeführt. Solange es sich nicht um einen Notfall handelt, suchen Patienten nach diesem Schema zuerst den Hausarzt auf und werden erst von ihm an Fachärzte weiter überwiesen. Der gewählte Hausarzt muss in diesem Fall von der Krankenkasse anerkannt sein beziehungsweise vorgeschlagen werden.

Versicherer mit Hausarztmodell verpflichten Versicherungsnehmer durch Verträge dazu, für mindestens ein Jahr beim selben Allgemeinarzt zu bleiben. Der Wechsel während des Jahres ist in solchen Fällen nur unter besonderen Umständen möglich. So beispielsweise nach Datenmissbrauch oder vergleichbaren Vertrauensbrüchen.

Wer im Hausarztmodell ohne triftigen Grund über einen Arztwechsel nachdenkt, hat wegen der vertraglichen Bindung eine Kündigungsfrist zwischen einem und drei Jahren zu beachten. Gekündigt wird der alte Hausarzt übrigens nicht in der Praxis, sondern bei der Krankenkasse.

Tipp: Krankenkasse wechseln! Wer den Versicherer wechselt, beendet damit automatisch auch eventuell bestehende Bindungen an den alten Hausarzt. In manchen Fällen gelingen Hausarztwechsel auf diesem Weg schneller.

Hausarzt wechseln im Quartal: Geht das überhaupt?

Auch im laufenden Quartal kann theoretisch den Hausarzt wechseln. Trotzdem misslingt der Versuch in vielen Fällen. Haus- und Fachärzte rechnen nämlich mit bestimmten Pauschalen. Letztere lassen sich teilweise nur einmal pro Quartal und Patient mit der kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.

Ist das entsprechende Budget im laufenden Quartal schon ausgereizt, lehnen Ärzte neue Patienten unter Umständen ab. Häufig passiert das beispielsweise Frauen in der Schwangerschaft. Hat der alte Allgemeinmediziner die Schwangerschaftsbetreuung der Patientin für das laufende Quartal bereits mit der Vereinigung abgerechnet, kann der neue Hausarzt dies nicht mehr tun.

In Fällen wie diesen muss der Wechsel bis zum Ende des Quartals warten. Übrigens warten Patienten idealerweise auch die Beendigung laufender Behandlungen ab, bevor sie sich nach neuen Allgemeinärzten in der Umgebung umsehen.

Wichtig für chronisch kranke Personen: Um die Symptome chronischer Erkrankungen richtig einordnen zu können, braucht der neue Hausarzt die Krankenakte. Deren Übergabe kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Patienten sollten dies vor dem Hausarztwechsel bedenken.

Gesetzlich Versicherte: Hausarztwechsel nur zu Vertragsärzten möglich

Freie Arztwahl haben gesetzlich versicherte Patienten nur, was Vertrags- und Kassenärzte betrifft. Das heißt, ihr künftiger Hausarzt muss im Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Krankenversicherer stehen. Aus diesem Grund können Verbraucher mit gesetzlicher Versicherung keine Privatärzte wählen. Bei der Entscheidung für Fachärzte ist dieser Zusammenhang noch relevanter als bei der Hausarztwahl.

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