Trotz des großen technischen Fortschritts in der Logistik lassen sich Transportschäden nicht vollständig vermeiden. Leider wissen viele Unternehmen nicht, wer im Ernstfall haftet. Nachfolgend wird erläutert, wie es um die Haftung bestellt ist und welche Möglichkeiten der Vorbeugung existieren.
Die Logistik hat sich innerhalb des vergangenen Jahrzehnts spürbar verändert. Dank neuer Technologien ist es möglich, Prozesse effizienter und somit schneller abzuwickeln. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, einzelne Artikel jederzeit zu lokalisieren. Andererseits haben sich wichtige Aspekte nicht geändert: nach wie vor kann es passieren, dass unterwegs Transportschäden auftreten.
Schäden dieser Art verkörpern ein Problem, das keinesfalls nur Transporteure, sondern auch die Versender und Empfänger betrifft. Im Schadensfall kommen bei diesen beiden Parteien oftmals Unklarheiten auf. Nachfolgend wird erläutert, wie es um die Rechtslage bestellt ist und welche Möglichkeiten der Absicherung bestehen.
Lieferung an Verbraucher: Der Versender haftet
Bei Versandvorgängen sind Verbraucher besonders gut geschützt. Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, dass das Risiko grundsätzlich beim Versender liegt. Sollte der Verbraucher einen Transportschaden feststellen, kann er den Handel widerrufen oder Nachbesserung verlangen. Die hiermit verbundenen Kosten – insbesondere im Falle der Nachbesserung – sind vom Versender zu tragen.
Einige Händler möchten dieses Risiko minimieren, indem sie in ihren AGB abweichende Regelungen verankern. Derartige Ausschlüsse des Versandrisikos sind jedoch nicht zulässig, schlussendlich liegt das Risiko weiterhin beim Versender.
Andere Situation im B2B Umfeld
Eine vollkommen andere Situation herrscht bei Versandgeschäften zwischen Unternehmen. Sobald der Empfänger kein Verbraucher ist, geht nach gesetzlichen Bestimmungen das Risiko auf ihn über, sobald die Übergabe der Ware an den Transporteur erfolgt ist. Sollte die Ware beschädigt ankommen, kann der Empfänger den Versender nicht belangen.
Allerdings ist es zulässig, abweichende Absprachen zu treffen. Per Vertrag lassen sich andere Regelungen definieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, Versicherungen abzuschließen. Beide Parteien können sich separat absichern oder auch einen Transporteur wählen, der einen Versicherungsschutz anbietet.
Wichtig hierbei: Die Kommunikation mit dem Transporteur übernimmt stets dessen Kunde bzw. der Versender. Sollte der Versender im Ausland sitzen oder lediglich keine Lust haben, sich um die Angelegenheit zu kümmern, kann dies für den Empfänger – der augenblicklich auf der beschädigten Ware sitzt – jedoch sehr ärgerlich sein.
Transportschäden vorbeugen
Am besten ist es zusätzliche Maßnahmen zu treffen, welche das Risiko der Entstehung von Transportschäden verringern. Im Wesentlichen existieren drei Möglichkeiten:
Zuverlässigen Transporteur wählen: Wer schon länger Waren versendet und verschiedene Transporteure ausprobiert hat, weiß im Regelfall sehr gut, auf welche Anbieter der größte Verlass ist.
Sichere Verpackung wählen: Die Wahl einer guten Verpackung trägt maßgeblich dazu bei, das Risiko zu mindern. Womöglich wird zwar die Verpackung selbst beschädigt, das eigentliche Transportgut jedoch nicht.
Empfindliche Fracht kennzeichnen: Frachtgüter, die einen besonders sorgsamen Umgang erfordern, werden am besten speziell gekennzeichnet. Es gibt Aufkleber und Klebebänder, die sich leicht anbringen lassen. Wichtig: Wenn der Versand teilweise im Ausland erfolgt, sollten die Warnhinweise mehrsprachig sein, damit es nicht zu sprachlichen Diskrepanzen kommt.
Es ist ratsam, dass Empfänger die erhaltenen Lieferungen umgehend prüfen. Die Fahrer einiger Speditionen mögen womöglich zur schnellen Weiterfahrt drängen, allerdings ist es dennoch von Vorteil, die Fracht sofort zu untersuchen und erst dann die Empfangsbestätigung zu unterzeichnen. Sollten Transportschäden existieren, können diese sofort festgestellt und im Beisein des Fahrers dokumentiert werden.
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