Schulden belasten nicht nur Ihre Finanzen, sie halten Schuldner auch davon ab, das Leben zu führen, das sie verdienen. Was wäre, wenn Ihre Schulden in nur 12 Monaten verschwinden könnten? Viele wissen nicht: es gibt eine rechtsichere Lösung, die die meisten Menschen übersehen – eine Lösung, die schneller und effizienter ist, als die meisten denken.
Viele Steuerberater und Anwälte sind mit dem Verfahren nicht vertraut und kenne sich im irischen Recht nicht aus. Man stelle sich vor: In nur 12 Monaten schuldenfrei sein. Es geht darum, Ihre Schulden strategisch und gesetzlich korrekt zu eliminieren mit der Irland Insolvenz. In Irland gibt es dazu den schnellsten und 100% legalen Weg, der Ihnen genau das ermöglicht – und das in Rekordzeit.
In nur einem Jahr schuldenfrei sein. Wie würde sich das anfühlen? Es ist es ist so, als würden Ihnen lästige Steine aus dem Weg geräumt und ein Weg gepflastert werden, auf dem es nur geradeaus in einen Neuanfang geht. Auf dem man nicht scheitert, wenn man sich von uns im Verfahren begleiten lassen und sich an das Gesetz hält.
So funktioniert es
Eine Privatinsolvenz zu beantragen in Deutschland oder Österreich ist für viele überschuldete Personen oft eine große Hürde, da Schuldner die vielfältigen Nachteile und Beschränkungen eines Insolvenzverfahrens fürchten. Die wichtigsten Befürchtungen und Gefahren sind:
Das lange Insolvenzverfahren mit einer Wohlverhaltensperiode von allein 36 Monaten zuzüglich vorbereitender Maßnahmen wie Vergleichsversuch beim Gericht sowie nachgelagerte Verfahren wie Klagen von Gläubigern auf Versagung der Restschuldbefreiung, schwer kalkulierbare und nicht planbare Zeitstrecken bis die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt. Alles dies und die praktisch dicht zu beeinflussende Schnelligkeit der deutschen Gerichte bedeuten:
- Die erheblichen Einschränkungen der finanziellen Handlungsfreiheit, da die Freibeträge in der deutschen Privatinsolvenz sehr gering sind und nur ein Leben am Existenz-Minimum während der langen Zeitstrecke erlauben.
- Stigmatisierung des Schuldners durch das öffentliche Bekanntwerden der Insolvenz in Deutschland, sowohl geschäftlich als auch privat.
- Die mit einer Privatinsolvenz verbundene schlechte Bonität durch SCHUFA-Einträgen, die jede Art von Geschäftstätigkeit drastisch beschränkten inklusive der Wohnungssuche.
Insolvenz Irland
Die Lösung zur Reduzierung dieser Probleme ist aber wesentlich leichter als manche denken: Schuldner können eine viel bessere Privatinsolvenz im europäischen Ausland- die Insolvenz in Irland- beantragen. Die Insolvenz Irland muss nach höchster europäischer Rechtsprechung und der europäischen Insolvenzordnung (EUInsVO) genauso anerkannt werden, wie eine Insolvenz Privatinsolvenz in Deutschland.
Schuldner müssen also lediglich Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) für eine kurze Periode nach Irland verlagern. Damit bietet die Insolvenz in Irland einen unschlagbaren Lösungsweg, um der belastenden Schuldenspirale mit einer bis zu 80 % verkürzten Privatinsolvenz Dauer mit der Schuldenfalle einem blauen Auge zu entgehen.
Die vielen Vorteile der Insolvenz Irland in Form einer um 80 % verkürzten Privatinsolvenz mit nur 12 Monaten Wohlverhaltensphase und wesentlich höheren, pfändungsfreien Einkommensmöglichkeiten verbunden mit einem wesentlich vereinfachten Insolvenzverfahren sowie wesentlich höheren Freibeträgen während der Insolvenz Dauer in Irland machen die Insolvenz in Irland zu einer unschlagbaren und rechtsicheren Entschuldungsverfahren im Vergleich zur deutschen Privatinsolvenz.
Zusätzlich
- läuft das Verfahren nicht in der deutschen Öffentlichkeit ab, sondern dezent in Irland, sodass eine Ausgrenzung oder Diskriminierung des Schuldners entfällt
- Außerdem unterliegt der Schuldner in Irland nicht den Beschränkungen der SCHUFA und kann im Kern oft unbeschränkt geschäftlich weiterarbeiten und ohne Gängelung durch einen Insolvenzverwalter wesentlich unbelasteter leben.
Voraussetzungen: Lebensmittelpunkt verlagern
Um die Insolvenz in Irland zu beantragen ist es zwingend notwendig, den Lebensmittelpunkt (COMI) nach Irland zu verlegen. Dieser Schritt ist entscheidend, um von den verkürzten und vereinfachten Verfahren in Irland profitieren zu können. In der Regel ist eine Mindestaufenthaltsdauer von sechs Monaten in Irland erforderlich vor der Anmeldung zur Insolvenz in Irland.
Vorteile der Irland Insolvenz
Die Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf 12 Monate in Irland bietet mehrere Vorteile:
- Schnellere Entschuldung: Schuldner können ihre finanzielle Freiheit schneller wiedererlangen.
- Planbarkeit: Die im Gesetz festgelegte, feste Dauer von nur zwölf Monaten, bietet eine klare Perspektive und Planbarkeit für die Zukunft.
- Geringere Belastung: Eine kürzere Wohlverhaltensphase bedeutet weniger Zeit unter den Einschränkungen und Auflagen, die das Verfahren mit sich bringt.
Höhere Freibeträge in der Insolvenz in Irland: mehr Lebensqualität
Während der Wohlverhaltensphase in Irland genießen Schuldner mehr finanzielle Freiheit durch höhere Freibeträge. Zum Vergleich: In Deutschland bleibt einem Schuldner ohne Kind etwa 1.900 € zum Leben, in Irland sind es rund 3.300 €. Diese großzügigeren Freibeträge ermöglichen es Schuldnern, während des Insolvenzverfahrens ein angemesseneres und würdevolleres Leben zu führen. Diese finanzielle Erleichterung kann auch dazu beitragen, den psychischen Druck, der mit einer Insolvenz einhergeht, zu mindern.
Insolvenz Irland: automatische Restschuldbefreiung garantiert
Das Insolvenz in Irland ist insofern einzigartig, als dass sie eine hohe Planbarkeit bietet. Nach einem Zeitraum von nur 12 Monaten wird automatisch die Restschuldbefreiung erteilt.
Dies steht im deutlichen Gegensatz zu den Verfahren in Deutschland, wo Gläubiger verschiedene Versagungsgründe geltend machen können, die das Verfahren verlängern oder sogar die Restschuldbefreiung verhindern können. Diese Vorhersehbarkeit und Sicherheit der Insolvenz in Irland bieten Schuldner eine klare Perspektive und ein festes Ziel, auf das Schuldner hinarbeiten können.
Weniger strenge Gläubigerrechte bei Irland Insolvenz
In Irland sind dies Gläubigerrechte weniger streng, was den Schuldnern zusätzlichen Schutz bietet. In Deutschland können Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung z.Bsp. aufgrund von „unangemessenen“ Verbindlichkeiten oder „Vermögensverschwendung“ beantragen und dies sogar rückwirkend bis zu 3 Jahren bevor Schuldner Privatinsolvenz beantragen.
Diese Möglichkeit stellt eine erhebliche Unsicherheit und ein potenzielles Risiko für Schuldner dar, da sie zu einer Verlängerung des Insolvenzverfahrens oder gar zu dessen Scheitern führen kann. In Irland hingegen sind die Rechte der Gläubiger begrenzter, was den Schuldnern eine sicherere und vorhersehbarere Route zur Schuldenfreiheit bietet.
Umgang mit Steuerhinterziehung
Ein signifikanter Unterschied im irischen System ist der Umgang mit Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung. In Deutschland wird bei Steuerhinterziehung niemals eine Restschuldbefreiung erteilt. Diese Regelung existiert in Irland weniger streng, was bedeutet, dass auch Schuldner, die wegen Steuerhinterziehung in Schulden geraten sind, unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung haben. Dieser Ansatz ist ein weiteres Beispiel für die flexiblere und schuldnerfreundlichere Haltung des irischen Insolvenzrechts.
Die Rolle der Kanzlei Dr. Wagner & Partner
Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner, mit über zehn Jahren Erfahrung als Marktführer in England und Irland, bietet eine nahezu 100% Erfolgsquote in der Betreuung des gesamten Insolvenzverfahrens. Sie arbeitet in Irland mit führenden Insolvenzanwälten aus Dublin zusammen. Für detaillierte Informationen und eine individuelle Beratung bietet die Kanzlei eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung per Telefon.
Weitere Informationen finden Schuldner unter: kanzlei-drwagner.com. Die Privatinsolvenz in Irland bietet somit eine effektive Möglichkeit, sich schnell und sicher von Schulden zu befreien. Die verkürzte Wohlverhaltensphase, großzügigere Freibeträge und weniger strenge Gläubigerrechte sind nur einige der Vorteile, die das irische System bietet. Eine kostenfreie Beratung kann unter kanzlei-drwagner.com angefordert werden.
Quelle / Fotos: kanzlei-drwagner.com