Verschärfte Corona-Maßnahmen: Wie können Geschäfte sie umsetzen?

Wie alle Großstädte ist auch Hamburg aktuell im Lockdown. Nur wenige Geschäfte dürfen überhaupt noch öffnen. Sie müssen strenge Regeln beachten.

Einkaufen mit Sicherheit

Hamburg hat am 16. Dezember das öffentliche Leben komplett heruntergefahren. Geschäfte dürfen nur noch öffnen, wenn sie Produkte des alltäglichen Bedarfs verkaufen. Dazu gehören Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Bäckereien und Tierfutterläden. Immerhin hat der Senat dem von Corona schwer getroffenen Einzelhandel das sogenannte Click & Collect erlaubt: Kunden können die Ware im Internet oder telefonisch bestellen und vor Ort im Geschäft abholen.

Einzelhändler, die während des ersten Lockdowns auf die Entwicklung eines Online-Shops oder zumindest einer Website gesetzt haben, profitieren davon besonders. Hilfreich sind auch Stammkunden, die genau wissen, was sie wollen und ihre Wünsche per Telefon oder E-Mail durchgeben können. Doch bei der Abholung sind einige wichtige Regeln zu beachten.

Frau mit Masken Schutz gegen den virus Covid 19 beim einkaufen im Lebensmittelladen

Frau mit Masken Schutz gegen den virus Covid 19 beim einkaufen im Lebensmittelladen

Sicherheitsmaßnahmen beim Click & Collect

Grundsätzlich gilt bei Click & Collect in Hamburg, dass die Übergabe der Waren außerhalb der Geschäftsräume kontaktlos zu erfolgen hat. Die wichtigste Informationsmöglichkeit ist in diesem Fall ein werbewirksamer Kundenstopper vor der Tür.

Auf diesem stehen Hinweise zum Ablauf der Abholung: Zum Beispiel klingeln oder an die Tür klopfen, um auf sich aufmerksam zu machen, oder per Smartphone kurz Bescheid sagen. Die bestellte Ware wird dann an die Tür gebracht und davor abgestellt. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Kunde und Verkäufer einzuhalten. Außerdem gilt seit 16. Dezember auch im Umkreis von zehn Metern vor Geschäftseingängen Maskenpflicht.

Ist der Bürgersteig breit genug, kann mit Kundenstoppern und Flatterband ein kleiner Wartebereich vor dem Schaufenster eingezäunt werden. So kommen sich Wartende und Passanten nicht in die Quere. Ein kleiner Tisch dient zum Abstellen der Ware, damit sich niemand bücken muss und erfüllt eine zusätzliche Funktion als Werbeträger: Auf ihm kann ein Informationsschild mit aktuellen Angeboten stehen oder ein Halter für Flyer zum Mitnehmen.

Sicherheitsmaßnahmen in Geschäften

Geschäfte, die noch geöffnet haben dürfen, müssen die grundsätzlichen AHA-Regeln wie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und das Tragen eines Mundschutzes beachten. Auch hier kann es nicht schaden, die Kunden mit einem Kundenstopper oder Poster an der Tür noch einmal darauf hinzuweisen. Ganz wichtig ist die Personenbegrenzung: Nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter Fläche ist erlaubt. Eine kleine Backstube mit 30 Quadratmeter Ladenfläche darf also maximal drei Kunden gleichzeitig ins Geschäft lassen.

Foto / Quelle: Bild: ©istock.com/Yankoo

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