Flugrecht: Volle Entschädigung für Baby

Das Verbraucherrechte-Portal www.flugrecht.de hatte gegen Vueling geklagt und eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro für das Baby gefordert. Nachdem Flugrecht.de die Entschädigung für die Eltern bereits außergerichtlich durchsetzen konnte, verweigerte die Airline die Entschädigung für das mitreisende Baby.

Die Fluggesellschaft hatte argumentiert, dass Babys unter 2 Jahren kostenlos und generell auf dem Schoß der Eltern reisten und daher keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 hätten. Der Anwendungsbereich der Verordnung sei bei einem solchen „kostenlosen“ Ticket nicht eröffnet.

Auch Babys können Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung haben
Auch Babys können Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung haben

Dies sah Flugrecht.de – vertreten durch die auf Verbraucherrechte spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Kindermann – anders und klagte. Denn das im Optima-Tarif gebuchte Ticket der Familie war mit einem einheitlichen Preis ausgewiesen und auf die Mutter, den Vater und das Baby ausgestellt. In der Preisberechnung des Tickets fand sich als Service-Leistung zudem noch ein Betrag für einen zusätzlichen Sitzplatz.

Dieser Argumentation konnte sich die Fluggesellschaft nicht weiter erwehren und wurde nach Anerkenntnis antragsgemäß vom Amtsgericht Nürnberg zur Zahlung in voller Höhe verurteilt. (Aktenzeichen 15 C 1764/17, Urteil vom 09.01.2018).

www.flugrecht.de ist ein Portal der GDVI Verbraucherhilfe GmbH, die daneben auch die Verbraucherrechte-Seite www.rechtecheck.de betreibt. Unter Flugrecht.de helfen wir Verbrauchern, bei Flugverspätung, Flugausfall und Überbuchung ihre Ansprüche nach der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Flugrecht.de erhält dabei nur im Erfolgsfall eine Provision.

Foto / Quelle: Rafael Benari, 123rf / Robert Metz, GDVI Verbraucherhilfe GmbH, flugrecht.de

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