Fliegen ist eigentlich besser als sein Ruf. Es geht schnell von A nach B und die Zeitersparnis ist enorm, zumindest die der reinen Reisezeit. Leider summieren sich hierzu noch die Zeit für Check-in, Sicherheitskontrollen und die eigentliche Anreise zum Flughafen. Und am Zielort ist man meist auch nicht gleich dort, wo man eigentlich hin will. Ein Shuttle in die Innenstadt und die entsprechende Zeit ist in den meisten Fällen ebenfalls dazu zu rechnen.
Das führt dazu, dass erst auf längeren Strecken, ab 500 km, ein Flug wirklich lohnt. Seit Tagen häufen sich in den Medien schauerliche Bilder von ewig langen Schlangen an der Abfertigungsschaltern, am Security-Check und an der Gepäckausgabe. Und das betrifft nicht nur unseren Chaos-Flughafen BER. Wahre Kofferfriedhöfe bildeten sich in London, Hamburg und Amsterdam. Verzweifelte Menschen an europäischen Flughäfen, die ihren Flieger verpasst haben, obwohl sie sich bis zu drei Stunden eher im Flughafen eingefunden haben.
Die Fluggesellschaften und Bodendienste, die sich teilweise in der Coronakrise von Personal getrennt haben, stehen vor gigantischen Problemen. Personalmangel heißt es allenthalben. Gerade wurde bekannt, dass die Lufthansa von Frankfurt und München aus weitere 2.000 Flüge streichen wird. Die Hotlines sind hoffnungslos überlastet.
Die armen Mitarbeiter, die den ezürnten Reisenden Rede und Antwort stehen müssen, können einem fast genauso leid tun, wie diejenigen, die am Boden bleiben müssen. Man fragt sich, ob die Einzelschicksale, die darunter zu leiden haben, der ehemaligen Vorzeige-Airline, die gerade einen ihrer vier Sterne verloren hat, egal sind. Verpasste private, geschäftliche und Arzttermine, verpasste Anschlussflüge, Verluste, verpasste Gelegenheiten, Urlaube und Ausfälle. Und die Lufthansa ist nur ein Beispiel.
Was kann man tun?
Wer kommt für all diese Sekundärschäden auf? Wie kann man sich wehren oder zumindest eine Entschädigung bekommen? Glücklicherweise gibt es für all diese Fälle eine eindeutige rechtliche Grundlage, die die Rechte der Fluggäste und die jeweiligen Entschädigungen regelt. Es lohnt sich durchaus, in den EU-weit gültigen Fluggastrechten zu lesen, die für alle Fluggesellschaften bindend sind, die innerhalb der EU ihren Geschäftssitz haben.
Wenn ein Reisender alles richtig gemacht hat, also rechtzeitig eingecheckt hat, der Flug von einem EU-Land aus starten sollte und ausfällt oder bei seiner Ankunft drei oder mehr Stunden Verspätung hat, können je nach geplanter Reiseentfernung bis zu 600 € Entschädigung pro Passagier fällig werden. Hinzu kommen Verpflegung, ggf. Hotelübernachtungen, Taxifahrten usw.
Nun ist nun mal nicht jeder Betroffene sicher im Umgang mit rechtlichen Sachverhalten. Hinzu kommt, dass die derzeit ohnehin finanziell gestressten Airlines natürlich nicht darauf erpicht sind, so schnell wie möglich dreistellige Entschädigungen an tausende Passagiere zu zahlen. Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist in den meisten Fällen angebracht, um bei einer Flugverspätung Entschädigung in einer erträglichen Frist zu erhalten. Eine sehr gute Option dafür ist die Firma Airhelp.
Gut alle Unterlagen aufbewahren, Anzeigetafeln fotografieren und die Zeiten sorgsam notieren! Auch Kontakte zu Mitleidenden können eine große Hilfe sein. Hektik ist bei der Anspruchsstellung zwar nicht vonnöten, denn der Gesetzgeber sieht drei Jahre vor. Allerdings ist so manche Airline in dieser Zeit schon vom Markt verschwunden. Unnötig Zeit vertrödeln sollte man also besser trotzdem nicht.
Quelle / Fotos: Redaktion / © fly-smarter.com