Bauaufsicht geht auf Sylt gegen illegale Vermietung vor: Was ist zu tun?

Die jüngsten Maßnahmen der Bauaufsicht Nordfrieslands, gegen die illegale Vermietung von Ferienunterkünften vorzugehen, haben für Unruhe auf Sylt gesorgt. So sehen sich jetzt viele Vermieter, die ihre Wohnungen trotz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 weiterhin an Touristen vermietet haben, mit der Aufforderung konfrontiert, ihre Aktivitäten einzustellen.

„Für die Vermieter kommt es vielleicht überraschend, aber wahrscheinlich sind auch fast 80 Prozent aller Ferienwohnungen in Deutschland nicht richtig genehmigt – das Problem bezieht sich also nicht nur auf Sylt“, erklärt Hendrik Kuhlmann. Er hat selbst über 90 Immobilien weltweit auf Airbnb vermietet und weiß, wie man in der jetzigen Situation vorgehen muss, um Post vom Amt zu vermeiden. Hier erfahren Sie, was es mit dem Urteil auf sich hat und welche Möglichkeiten Vermieter haben.

Private Ferienunterkünfte müssen schließen

Der jüngste Fall in Sylt sollte Ferienvermieter zum Nachdenken anregen: 2017 legte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten nicht mehr zulässig sind. Viele Betroffene vermieteten ihre Wohnungen dennoch weiter – zumal dies in vielen Ferienregionen stillschweigend toleriert wurde.

Doch nun prüft die Bauaufsicht zahlreiche Wohnungen und setzt ihre Forderungen um. Zwar können Vermieter einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt stellen – wird dieser jedoch verwehrt, müssen sie die Ferienwohnung in kürzester Zeit stilllegen. Manchen droht sogar ein Bußgeld und die Rückzahlung eines Teils des Gewinns der vergangenen Jahre.

Hendrik Kuhlmann
Hendrik Kuhlmann gibt Ferienvermietern wichtige Tipps / © Hendrik Kuhlmann

Ein Grund für diesen konsequenten Schritt ist die vorherrschende und sich zuspitzende Wohnungsnot an der Nordsee. Unterkünfte, die als Dauerwohnraum genehmigt sind, aber ausschließlich für Touristen zur Verfügung gestellt werden, fehlen letztlich den Einwohnern und Arbeitskräften. Dennoch erfolgte die Entscheidung abrupt – und sie betrifft lange nicht nur die Insulaner auf Sylt.

So sollten Vermieter nun vorgehen

Dass es überhaupt dazu kommen konnte, liegt vor allem an der Unwissenheit zahlreicher Ferienvermieter. Viele wissen nicht, worauf sie achten müssen, wenn sich beispielsweise plötzlich die Möglichkeit zur Vermietung ergibt – etwa, weil die Kinder ausziehen und eine Einliegerwohnung frei wird. Leider erteilen auch Behörden nicht immer korrekte und ausreichende Auskünfte.

In unzähligen Fällen werden sogar Wohnungen als Ferienwohnungen verkauft, obwohl sie keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzung als Ferienwohnung haben. Für Vermieter bedeutet das: Sie sollten jetzt mit dem Bauamt in Kontakt treten sowie einen Architekten hinzuziehen und sichergehen, dass sie das Recht zur Ferienvermietung haben. Ist dem nicht so, kann man in vielen Fällen eine Nutzungsänderung beantragen.

Denn bei einer Nutzungsänderung gibt es zahlreiche Aspekte zu prüfen. Dazu zählt beispielsweise, ob die Ferienwohnung einen zweiten Rettungsweg besitzt oder welche anderen Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen. Gewiss ist mit der Beantragung ein gewisser Aufwand verbunden. Doch neben der rechtlichen Absicherung hat dieser Schritt einen weiteren großen Vorteil: Mit den richtigen Genehmigungen und Papieren steigt auch der Wert eines Objektes. Auf lange Sicht profitieren also alle Beteiligten von diesem Schritt.

Quelle / Fotos: bnbprohosting.com

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