Wie sind Hamburger Geschäfte von den Covid-Beschränkungen betroffen?

„Gekommen, um zu bleiben“. Dieser bekannte Song der einstigen Hamburger Pop-Rock-Band „Wir sind Helden“ kann leider auch punktgenau als Slogan für die anhaltende Corona-Pandemie verwendet werden. Aktuell sieht es so aus, als ob uns das Virus zumindest noch eine Zeit lang begleiten dürfte. Davon sind auch weiterhin die Hamburger Geschäfte in der Innenstadt sowie in den zahlreichen Einkaufsstraßen und Einkaufszentren betroffen.

Neue Rechtsverordnung bringt zahlreiche Änderungen mit sich

Zum Ende des Jahres 2021 ist eine neue Rechtsverordnung in Kraft getreten, die sowohl für die Händler selbst als auch für die Kunden Neuerungen bringt.

Eine wichtige Änderung betrifft beispielsweise die Zugangssteuerung. Damit es in den Geschäften nicht zur Bildung von Warteschlangen kommt, dürfen sich in den Geschäften nur eine bestimmte Anzahl an Kunden aufhalten. Pro zehn Quadratmeter vorhandener Geschäftsfläche darf sich ein Kunde im Geschäft aufhalten. Diese Regel galt schon bisher für kleine Shops, nun sind davon aber auch alle Geschäfte mit einer Fläche von über 800 Quadratmetern betroffen.

Während es in kleinen Shops mit beispielsweise 50 Quadratmetern Fläche sehr einfach ist, den Zugang zu überwachen, da sich in diesem Fall nur fünf Kunden im Geschäft aufhalten dürfen, ist das bei größeren Flächen wesentlich schwieriger.

Unternehmen wie etwa lmasde.de stellen dafür Technologie zur Verfügung, mit denen entsprechende Besucheranalysen durchgeführt werden können. Der große Vorteil für die Geschäfte: Das Equipment kann ohne verbindliche Laufzeit oder Startgebühren einfach gemietet werden.

Die Hamburger Stadtverwaltung hat alle weiteren Änderungen im Einzelhandel übersichtlich auf ihrer Webseite zusammengefasst. Wichtig ist dies vor allem für Geschäfte, die nicht der täglichen Versorgung dienen. Denn diese dürfen nur nach dem 2G-Modell geöffnet werden. Die Unternehmer haben dabei auch für eine entsprechende Zugangskontrolle für ihr Geschäft zu sorgen. Diese darf jedoch auch von einem Dienstleister organisiert werden.

In den Innenräumen ist es sowohl für die Kunden als auch für die Mitarbeiter zwingend erforderlich, eine medizinische Maske zu tragen. Alle Beschäftigten, die noch nicht geimpft sind und bisher nicht mit dem Corona-Virus infiziert waren, müssen täglich einen negativen Coronatest vorlegen.

Es herrscht ein wahres Regelwirrwarr
Es herrscht ein wahres Regelwirrwarr

Abstand von 1,5 Meter: Welche Möglichkeiten gibt es?

Weiterhin aufrecht ist auch die Corona-Abstandsregel. Diese besagt, dass sowohl Kunden als auch Mitarbeiter einen Mindestabstand von 1,5 Meter zur nächsten anwesenden Person halten sollen. Um das zu gewährleisten, empfehlen sich unter anderem die folgenden Maßnahmen:

  • Entsprechende Schilder im Eingangsbereich und im Laden positionieren.
  • Die Kunden mit Durchsagen an die Einhaltung des Mindestabstands erinnern.
  • In den Kassenzonen die erforderlichen Abstände am Boden deutlich markieren.
  • Im Kassenbereich noch einmal mit einem Aushang auf den Abstand hinweisen.
  • Nach Möglichkeit mehrere Kassen öffnen.
  • Die Kunden bitten, möglichst kontaktlose Bezahlformen zu wählen und weitestgehend Zahlungen mit Bargeld zu vermeiden.

Einschränkungen führen zu Flexibilisierung und Digitalisierung

Laut einer Studie der Commerzbank ist der Handel in Hamburg durch die Corona-Pandemie stärker belastet als der deutschlandweite Durchschnitt. Fast ein Viertel der Unternehmer gab dabei an, dass ihr Geschäft durch die Pandemie von der Existenz bedroht war oder immer noch ist. Zwei Drittel haben zumindest an Umsatz eingebüßt.

Doch die Hamburger Unternehmer waren historisch gesehen in Krisenzeiten schon immer kreativ. Das zeigt sich auch bei der Corona-Pandemie. Dass 86 Prozent der befragten Einzelhändler trotz der schwierigen Zeiten ihre Zukunft positiv sehen, liegt vor allem auch daran, wie sie mit den Auswirkungen umgehen.

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass oftmals in Stein gemeißelte Geschäftsmodelle deutlich flexibilisiert wurden. Die Händler nutzen nun auch verstärkt die Möglichkeiten, die ihnen das Internet bietet und setzen dabei sowohl auf einen eigenen Online-Shop auf ihrer Webseite als auch auf eine entsprechende Präsenz beim Online-Giganten Amazon. Zusätzlich ist auch die Zustellung von Waren deutlich in den Vordergrund gerückt.

Foto / Quelle: Redaktion

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