Legaler Spartrick für die Krankenversicherung im Ruhestand

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg melden sich immer wieder Rentnerinnen und Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen und freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, obwohl sie eigentlich in die günstigere Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gehören.

Auch im Erwerbsleben freiwillig gesetzlich Versicherte können im Rentenalter in die Pflichtversicherung der Rentner kommen – und zahlen dann auf bestimmte Einkünfte keine Beiträge. Die Verbraucherschützer raten, beim Rentenantrag nicht vorschnell ein Kreuz bei „freiwillig versichert“ zu machen oder nachträglich zu wechseln.

Wer zu 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert war, darf in die KVdR. Das gilt auch dann, wenn man im Berufsleben freiwillig gesetzlich krankenversichert war.

Kostenfalle Krankenversicherung
Kostenfalle Krankenversicherung / © pixabay.com

Freiwillig gesetzlich Versicherte können sich im Ruhestand oft günstiger in KVdR versichern

Anders als freiwillig gesetzlich Versicherte im Ruhestand müssen Rentner mit einem KVdR-Status keinen von der Rentenhöhe unabhängigen Mindestbeitrag und keine Krankenkassenbeiträge auf Einnahmen durch Vermögen, Vermietung und Verpachtung zahlen. „KVdR-Versicherte sparen dadurch Monat für Monat Geld“, sagt Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Ein nachträglicher Wechsel in die KVdR ist möglich. Sunken empfiehlt insbesondere ehemaligen Beamten, Angestellten mit hohen Jahreseinkommen und Selbstständigen, die freiwillig versichert und im Ruhestand sind, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Überprüfung ihres Versicherungsstatus zu stellen.

„Die Krankenkasse wird niemanden darauf hinweisen, weil ihr dadurch Einnahmen entgehen“, so Sunken. Sollte die für die KVdR vorgeschriebene Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichen, können gegebenenfalls Kinder zu Gunsten der Betroffenen angerechnet werden. Pro Kind erhalten Eltern pauschal drei Jahre als Vorversicherungszeit, die automatisch der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zugerechnet werden.

Kinder können auch Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder sein. Ratsuchende, die Fragen zur Krankenversicherung der Rentner oder zum Thema Krankenversicherung allgemein haben, können sich an die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg wenden.

Fotos / Quelle: vzhh.de

hamburg040.com

Hamburg-Magazin und mehr... Bloggt zu den regionalen Themen Shopping, Genuss, Menschen, Business, Motor und Events.