Millionärsdichte in Hamburg am höchsten, in Sachsen-Anhalt am niedrigsten

Im Jahr 2016 hatten knapp 22 900 aller in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro – das waren knapp 1 700 Steuerpflichtige mehr als 2015. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe 2,7 Millionen Euro.

In Hamburg war die Millionärsdichte am höchsten. Dort hatten zwölf von Zehntausend unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen (1,2 Promille) Jahreseinkünfte jenseits der Millionengrenze. In Sachsen-Anhalt war es dagegen nur ein Steuerpflichtiger von Zehntausend (0,1 Promille).

41,1 Millionen Steuerpflichtige erzielten 1,6 Billionen Euro Einkünfte

Insgesamt erzielten die 41,1 Millionen Steuerpflichtigen im Jahr 2016 Einkünfte in Höhe von 1,6 Billionen Euro, das waren 69 Milliarden Euro mehr als 2015. Zusammen veranlagte Personen werden dabei als ein Steuerpflichtiger gezählt. Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer summierte sich zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2016 auf 287 Milliarden Euro. Gegenüber 2015 bedeutete dies eine Steigerung um 11 Milliarden Euro.

Hamburg muss sich in Sachen Millionäre nicht verstecken
Hamburg muss sich in Sachen Millionäre nicht verstecken  (c) pixabay

102 000 Steuerpflichtige zahlten sogenannten Reichensteuersatz von 45 %

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der Steuersatz steigt also mit zunehmendem Einkommen. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. 2016 wurden Jahreseinkommen ab 254 447 Euro (beziehungsweise ab 508 894 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) mit einem Steuersatz von 45 % besteuert. Bei rund 102 000 Steuerpflichtigen kam dieser sogenannte Reichensteuersatz zum Tragen. Auf sie entfielen 6,5 % der gesamten Einkünfte und 13,0 % der Steuersumme.

Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Foto / Quelle: www.destatis.de

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