Geburtstag feiern während Corona: Was gibt es zu beachten?

Geburtstage haben viele Namen: Ehrentag, Namenstag, Festtag, persönlicher Feiertag oder Wiegenfest. Bei jüngeren Leuten sind auch manchmal witzige Bezeichnungen wie Burzeltag, Schlüpftag oder B-Day. Allen ist gemeinsam, dass diese gefeiert werden wollen – je nach persönlicher Vorliebe in kleinerem oder auch größerem Rahmen.

Besondere Termine sind der 18. Geburtstag, der den Beginn eines neuen Lebensabschnitts markiert sowie die runden Geburtstage. Letztere sind oft die wenigen Gelegenheiten, zu denen sich der erweiterte Familienkreis vollständig zusammenfindet. Abhängig von der Größe der beabsichtigten Feier sind viele Dinge zu berücksichtigen, zu denen aufgrund der aktuellen Situation weitere Einschränkungen und Auflagen dazukommen.

Gestaltung und Planung der Geburtstagsfeier

Bereits im Vorfeld der Geburtstagsfeier sind einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Die wichtigste dabei lautet meist, an welchem Tag diese stattfinden soll. Während jüngere Personen unter 18 meist am gleichen Tag feiern, wird bei der sogenannten arbeitenden Bevölkerung gerne ein Tag am Wochenende genommen. Hier haben alle Gäste Zeit, zu erscheinen und am nächsten Tag auszuschlafen.

Die nächste Entscheidung betrifft oft die Anzahl der einzuladenden Personen und indirekt in Folge den Ort, wo gefeiert werden soll. Die Einladung soll außerdem rechtzeitig zugestellt werden, damit die Gäste rechtzeitig planen können. Dies bedeutet, dass entsprechende Einladungen verschickt werden müssen. Wer Wert auf die klassische Einladungskarte legt, kann die Einladung alternativ von speziellen Dienstleistern drucken und verschicken lassen, was viel Arbeit spart.

Screenshot Karten gestalten
Schöne Einladungskarten selber gestalten / (c) Screenshot Website kaartje2go.de

Herausforderungen durch Infektionsgeschehen

Aufgrund der aktuellen Infektion Lage geben zunehmend Gesetze den Rahmen vor, in denen Feierlichkeiten stattfinden dürfen. Gleichzeitig sollte überlegt werden, ob generell bei einem hohen Ansteckungsrisiko (egal welcher aktuell grassierenden Krankheit) eine einzige große Feier gehalten werden soll. Familie und Freunde lassen sich meist auf beispielsweise zwei Termine verteilen.

Dies kann beim Karten gestalten elegant mit eingebunden werden, indem taktvoll auf die Umstände hingewiesen wird. Je nach geplanter Größe der Feierlichkeit kann es durchaus geschehen, dass sich aufgrund geänderter Bestimmungen die Feier nicht mehr wie ursprünglich geplant durchführen lässt. An dieser Stelle kann im Vorfeld auf der Einladung darauf hingewiesen werden, dass u.U. eine Teilnahme nur bei Nachweis des Impfstatus (gesetzlich) erlaubt sein kann.

Hier ist ein Plan B von Vorteil, wie darauf reagiert werden soll – mit kompletter Absage und Verschieben der Feier oder Durchführung im kleineren Kreis?

Veränderliche Regelungen und Vorgaben

Aufgrund der Natur von Infektionsgeschehen werden staatliche Auflagen regelmäßig angepasst. Dies bedeutet, dass vor der Feier die aktuell gültigen Regeln in Erfahrung gebracht werden müssen, da ansonsten empfindliche Strafen drohen können. In den meisten Fällen werden Gastwirte rechtzeitig im Vorfeld auf die Regularien hinweisen, da diese direkt betroffen sind. J

edoch sind davon private Feiern nicht ausgenommen, da die Anzahl der zulässigen Personen ebenfalls begrenzt ist. Je nach Bundesland sind diese Regeln oft unterschiedlich gestaltet und zusätzlich an Zahlen (wie 7-Tage Inzidenz oder Belegung der Krankenhausbetten) gekoppelt. Diese Zahlen beeinflussen ebenfalls die Berechnungsgrundlage, wie viele Personen sich treffen dürfen und unterhalb welchem Alter Kinder von der Berechnung ausgeschlossen sind.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Das Thema Feierlichkeiten und Zusammentreffen von Leuten zu Zeiten eines erhöhten Ansteckungsrisikos ist ein Moment, zu dem verschiedenste Gäste eine unterschiedliche Meinung haben werden. An dieser Stelle ist eine gegenseitige Rücksichtnahme auf Bedenken anderer Gäste nicht nur ein Gebot der Höflichkeit, sondern erforderlich.

Bei der Organisation sollte frühzeitig bedacht werden, welche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können (Feier draußen, im Innenraum etc.) und ob ggf. Rückzugsbereiche für besonders besorgte Gäste angeboten werden können. Dies kann beispielsweise bei einer Feier in einer Gastwirtschaft die überdachte Außenterrasse oder belüftete Wintergarten sein. Originelle Ideen lassen sich beispielsweise umsetzen, indem Spender mit gestalteten (medizinischen) Masken angeboten werden.

Fazit

„Man muss die Feste feiern, wie sie fallen“- diese Weisheit gilt auch bei widrigen Umständen. Hier ist wichtig, rechtzeitig mögliche Änderungen zu bedenken und bei dem Einladen der Gäste offen darauf hinzuweisen, unter welchen Umständen diese eingeladen sind. Gegenseitiger Respekt und Akzeptanz von Bedenken oder unterschiedlicher Ansichten ist ebenfalls wichtig, da ansonsten schnell Streit aufkommen kann.

Foto / Quelle: (c) Redaktion

hamburg040.com

Hamburg-Magazin und mehr... Bloggt zu den regionalen Themen Shopping, Genuss, Menschen, Business, Motor und Events.

1 Trackbacks & Pingbacks

  1. Ein Geburtstag steht vor der Tür | hamburg040.com

Kommentare sind deaktiviert.