Im Zuge des “Green Deals” haben sich die Staaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen spürbar zu senken. Daher hat die Regierung Merkel die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) eingeführt. Unternehmen aus der Mineralölbranche werden damit verpflichtet, über einen Emissionshandel klimaneutral wirtschaftenden Marktteilnehmern eine jährliche Prämie zu zahlen.
Seit Beginn 2022 können Halter von Elektrofahrzeugen diese Prämie beantragen. Zudem wird die THG-Quote für Ladesäulen ausgezahlt. Privatleute und Unternehmen, die auf Elektromobilität setzen, erhöhen dadurch ihre Einnahmen spürbar.

Öffentlich zugängliche Ladestationen profitieren seit 2022 von der THG-Prämie! / (c) pixaby.com – ClimateWarrior
Was ist überhaupt die THG-Quote?
Die THG-Quote ist eine politische Maßnahme, die den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen im Verkehrssektor verringert. In Deutschland ist dieser für 25 Prozent der Emissionen verantwortlich.
Die Quote besagt im Detail, dass die großen Mineralölkonzerne verpflichtet sind, einen bestimmten Anteil ihrer Produkte klimaneutral herzustellen, weil sie ansonsten hohe Strafzahlungen zu erwarten haben. 2024 beträgt diese Quote 9,25 Prozent. Sie steigt bis 2030 auf 25 Prozent an. Die drohenden Strafzahlungen lassen sich legal umgehen. Dafür müssen die Emittenten Umweltzertifikate kaufen.
Warum gibt es die THG-Quote?
Die Regierung verbindet mit der THG-Quote drei vornehmliche Ziele:
- Die stetige Verteuerung fossiler Brennstoffe.
- Die schrittweise Verbilligung emissionsfreier Antriebe.
- Die Beschleunigung des Ausbaus einer belastbaren Ladeinfrastruktur.
Es bleibt anzumerken, dass die Auszahlung der Prämien den Staatshaushalt nicht belastet. Die Gelder werden ausschließlich von den Verursachern, also den großen Ölmultis, aufgebracht.
Wer kommt in den Genuss der THG-Prämie?
Quotenberechtigt sind alle Halter von Elektrofahrzeugen. Hybride Fahrzeuge sind von der Prämienzahlung ausgeschlossen. Überdies können Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit der Prämie rechnen. Flottenbetreiber kassieren doppelt, da sie die THG-Prämie sowohl für jedes Dienstfahrzeug als auch für die Ladestation selbst beantragen können.
Wie ist der THG-Handel aufgebaut?
Prinzipiell kann jeder Berechtigte seine THG-Prämie direkt mit den Konzernen aushandeln. In der Realität würde das Unterfangen jedoch an der damit in Gang gesetzten Bürokratie ersticken. Deshalb sind beim Quotenhandel Vermittlungsunternehmen wie EMOVY zwischengeschaltet. Diese sammeln die Online-Anträge ihrer Kunden und leiten sie gebündelt ans Umweltbundesamt weiter. Die Behörde besitzt die Federführung in diesem Prozess und prüft die Anträge auf deren Berechtigung.
Sind die Anforderungen erfüllt, stellt das Amt ein Zertifikat aus und schickt dieses an den Vermittler zurück. Auch jetzt wartet der Anbieter, bis eine ausreichende Anzahl von Bescheinigungen zusammengekommen sind, bevor diese im Paket an die Mineralölkonzerne verkauft werden. Sobald die Unternehmen gezahlt haben, leiten die Quotenhändler die Prämien an ihre Kunden unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr anteilsmäßig weiter.
THG-Prämie für öffentliche Ladestationen – was ist zu tun?
Der Antrag auf die THG-Prämie für Ladesäulen ist mit etwas Aufwand verbunden, wobei vertrauenswürdige Quotenhändler wie EMOVY ihre Kunden bei der Zusammenstellung der Daten orientieren. Verpflichtend ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Außerdem muss die Ladestation der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen.
Sobald dies erledigt ist, werden die damit verbundenen Unterlagen auf der Website des Anbieters hochgeladen. Danach ist die Angelegenheit für den Betreiber der Ladesäule erledigt. Er muss nur noch auf die vierteljährlichen Zahlungseingänge warten.
Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Am meisten Aufwand macht die Suche nach den Informationen, die die Bundesnetzagentur einmalig für eine Registrierung benötigt:
- Datum und Protokoll der Inbetriebnahme der Anlage.
- Genauer Standort, der über Google Maps in Erfahrung gebracht wird.
- Nennleistung in Kilowatt.
- Anzahl der Ladepunkte.
- Das verwendete Steckersystem.
- Die vorhandenen Bezahldienste samt der angewendeten Authentifizierungsmethode.
- Standardisierte Datenschnittstelle.
- Public Key, der die Eichkonformität bestätigt.
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Ladestation auf der Website der Bundesnetzagentur.
Anforderungen der Ladesäulenverordnung
Außerdem muss die Ladestation der LSV entsprechen. Die zentrale Anforderung dabei ist die öffentliche Zugänglichkeit. Ladepunkte, die nur einer begrenzten Zielgruppe zur Verfügung stehen, fallen aus der Quotenregelung heraus.
Dies trifft in der Regel auf Ladesäulen zu, an denen nur die Mitarbeiter eines Unternehmens oder ausschließlich die Gäste eines Hotels ihre Fahrzeuge laden dürfen. Auch für eine private Wallbox gibt es üblicherweise keine Prämie. Zwischen Nutzer und Betreiber darf keine vertragliche Bindung bestehen und der Zugang muss so lange erlaubt sein, bis der Ladevorgang beendet ist.
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