Neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung – darf der Chef seine Mitarbeiter überwachen?

Eine schnelle Zigarettenpause, kurz mal Facebook oder die E-Mails checken oder ein privates Telefongespräch während der Arbeitszeit – all dies könnte bald der Vergangenheit angehören. Denn jüngst hat die Bundesregierung ein neues Gesetzesvorhaben zur Arbeitszeiterfassung auf den Weg gebracht. Nach den Plänen der Ampel sollen die Betriebe verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers elektronisch aufzuzeichnen.

Wieviel Kontrolle ist erlaubt
Wieviel Kontrolle ist erlaubt / Foto von Agê Barros auf Unsplash

Das klingt erst einmal nach einer guten Idee, schließlich werden so ungeplante oder ungerechtfertigte Überstunden erschwert und eine faire Entlohnung erleichtert. Doch es droht eine Schattenseite: Was passiert eigentlich, wenn der Chef durch die elektronische Aufzeichnung bemerkt, dass der Arbeitnehmer nicht die ganze Zeit des Arbeitstages gearbeitet hat? Kann dem Arbeitnehmer der Lohn gekürzt oder gar die Kündigung ausgesprochen werden? Wir klären in diesem Beitrag die wichtigsten Fakten.

Vorenthaltung von Arbeitskraft ist Arbeitszeitbetrug

Jeder Arbeitnehmer ist immer zuerst ein Mensch aus Fleisch und Blut, das ist auch dem Gesetzgeber und den meisten Führungskräften bewusst. Allzu menschliche Bedürfnisse oder eine kurze Pause während eines stressigen Arbeitstages sind daher in der Regel kein Problem und können sogar die Produktivität von Angestellten steigern.

Schwierig wird es allerdings, wenn die Auszeiten messbar von der Arbeitszeit abgehen, wie dies zum Beispiel bei regelmäßigen Zigarettenpausen im Freien der Fall ist. Diese Pausen können sich schnell auf mehrere Stunden in der Woche summieren – streng genommen entgeht dem Unternehmen hierbei also Arbeitskraft, für den sie den Arbeitnehmer jedoch tatsächlich bezahlt. Laut Gesetz handelt es sich um Arbeitszeitbetrug – denn der Arbeitnehmer hat etwas bekommen, ohne dafür seine geschuldete Gegenleistung zu erbringen.

Ganz ähnlich verhält es sich bei überlangen Kaffeepausen, privaten Telefongesprächen oder Internet-Sessions am Arbeitsplatz oder gar dem „Blaumachen“ nach einem langen Wochenende: Kommt der Chef dahinter, darf er das entsprechende Verhalten abmahnen und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung aussprechen.

Darf der Chef seine Mitarbeiter überwachen?

Das kommt ganz darauf an. Wenn zum Beispiel durch das neue Arbeitszeitgesetz überall eine elektronische Stechuhr eingeführt werden soll, muss jeder Arbeitnehmer sich vor einer Pause oder Auszeit aus dem Aufzeichnungs-System ausloggen – wie dies auch heute schon in vielen Betrieben mit Chipkarten gehandhabt wird. Wer als Arbeitnehmer die Uhr dann einfach weiterlaufen lässt, verletzt seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Eine andere Frage ist, ob der Arbeitgeber abseits der Zeiterfassung seine Mitarbeiter überhaupt kontrollieren darf. Das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz gelten besonders auch für Arbeitnehmer, daher ist eine permanente Überwachung unrechtmäßig. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Besteht der Verdacht von „Krankfeiern“ oder regelmäßigem Arbeitszeitbetrug, darf der Chef seine Mitarbeiter stichprobenartig oder auch für eine bestimmte Zeit regelmäßig kontrollieren – auch zum Beispiel mit der Hilfe einer auf die Mitarbeiterüberwachung spezialisierten Privatdetektei.

Wann ist eine Überwachung nicht zulässig?

Abseits der Arbeitszeiterfassung ist eine solche Mitarbeiterüberwachung jedoch nur in Ausnahmefällen gestattet, zum Beispiel wenn der Verdacht eines Diebstahls naheliegt oder regelmäßiger Arbeitszeitbetrug im Raum steht. Hier gilt jedoch: Die Überwachungsmaßnahmen müssen immer auch verhältnismäßig sein, also buchstäblich das letzte Mittel darstellen.

Dazu gehört in der Regel das Checken der öffentlich zugänglichen Social-Media-Profile des Arbeitnehmers – denn dies ist auch jedem anderen möglich. Ebenso kann die unregelmäßige Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein, wenn sie nur stichprobenartig und bei konkretem Verdacht erfolgt. In diesem Falle muss der Arbeitnehmer bei Zuwiderhandlungen gegen den Arbeitsvertrag mit einer Abmahnung bis hin zur Kündigung rechnen. Daher ist es immer ein guter Ratschlag, mit dem Chef das Gespräch zu suchen und bereits vorher abzuklären, ob eine gelegentliche Zigarettenpause nicht doch in Ordnung geht.

Quelle / Foto: (c) Redaktion

hamburg040.com

Hamburg-Magazin und mehr... Bloggt zu den regionalen Themen Shopping, Genuss, Menschen, Business, Motor und Events.