Insolvenzanfechtung kann zum existenzbedrohenden Risiko werden

Kann ein Insolvenzverwalter Geld zurückfordern, das ein anderer Unternehmer vor der Insolvenzanmeldung für ein ordnungsgemäß abgewickeltes Geschäft von dem insolventen Kunden erhalten hat?

Auch wenn es unverständlich erscheint: Ja, er kann! Und dann muss das ehrlich erworbene Geld rückwirkend bis zu vier Jahre zurückgezahlt werden. Das wird von Mitgliedern der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) des Kreisverbandes Segeberg berichtet.

Immer öfter erhalten Unternehmen und Gewerbetreibende Briefe von Insolvenzverwaltern, in denen diese im Rahmen der sogenannten „Insolvenzanfechtung“ bereits bezahlte Umsätze mit Kunden zurückverlangen.

Dr. Marc Ludwig, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dr. Marc Ludwig, Fachanwalt für Insolvenzrecht

In diesen Schreiben beziehen sich die Insolvenzverwalter darauf, dass Unternehmen als Lieferant von den Zahlungsschwierigkeiten oder einer schlechten Zahlungsmoral wussten, Ihnen also die Probleme des nun insolventen Kunden bereits bekannt waren. Weil beispielsweise eine Lastschrift geplatzt war oder der Kunde mehrfach gemahnt werden musste. Wer kennt solche Kunden nicht?

Angesichts wieder steigender Insolvenzzahlen ist von vermehrten Anfechtungen auszugehen. Eine „erfolgreiche“ Insolvenzanfechtung kann im schlimmsten Fall für das eigene Unternehmen eine existenzbedrohende Gefahr bedeuten.

Der MIT-Kreisverband Segeberg will Unternehmen davor bewahren und lädt zu einer Vortragsveranstaltung ein:

Unternehmerrisiko Insolvenzanfechtung
am Montag, den 13. Mai 2019 um 18.30 Uhr
im Bürgerhaus Kaltenkirchen, Friedenstraße 9, 24568 Kaltenkirchen

mit Dr. Marc Ludwig, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Partner bei LWS Ludwig Wöhren Schewtschenko Rechtsanwälte, Hamburg/München

Die MIT will als Stimme des Mittelstands den Unternehmerinnen und Unternehmer mit dieser sehr praxisbezogenen Veranstaltung die Risiken der Insolvenzanfechtung aufzeigen. Es werden aber auch die möglichen Schritte und Handlungsoptionen erklärt, um diese Risiken zu eliminieren oder zumindest zu minimieren.

Hierbei wird auch auf die derzeitige Rechtsprechung eingegangen. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen bitte an: Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Deutschland (MIT) ist die größte parteipolitische Wirtschaftsvereinigung Europas. Sie engagiert sich insbesondere für die Belange der Klein – und Mittelständischen Unternehmen (KMU).

Foto / Quelle: Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU – Kreisverband Segeberg

hamburg040.com

Hamburg-Magazin und mehr... Bloggt zu den regionalen Themen Shopping, Genuss, Menschen, Business, Motor und Events.