Der Potsdamer Informatikwissenschaftler Prof. Christoph Meinel rechnet damit, dass es noch eine Generation brauchen könnte, um zu internationalen Festlegungen rund um das Eigentum an digitalen Daten zu kommen. In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung aus Anlass des nationalen IT-Gipfels in Hamburg fordert Meinel „ein gemeinsames technisches, organisatorisches und juristisches Verständnis davon, wem welche Daten gehören“.
Ferner seien befriedigende Regelungen dafür notwendig, „wie Daten beschafft werden dürfen, was mit ihnen gemacht werden darf oder wer die Ergebnisse von Datenanalysen in welchen Grenzen nutzen und vermarkten darf.“ Derzeit gebe es noch keine befriedigenden Antworten auf diese Fragen, schreibt Meinel in dem Artikel, der am Dienstag, 21.10., in einem Special mit dem Titel „Innovationstreiber IKT“ erscheint.
Die Regelungen müssten „unseren Vorstellungen von der Freiheit jedes Einzelnen einerseits und vom freien wirtschaftlichen Handeln in einer freiheitlich-demokratischen Ordnung andererseits entsprechen“, fordert der Direktor des Potsdamer Hasso-Plattner-Instituts (HPI).
Die Politik ist nach seinen Worten aufgefordert, einen gesellschaftlichen Konsens und internationale Regeln zur Einhaltung dieses zu schaffenden Rahmens durchzusetzen. Es gehe darum, „eine möglichst freiheitliche und weitestgehend selbstbestimmte, durch das Recht geschützte Teilhabe der Bürger in der sich rasant entwickelnden digitalen Welt zu gewährleisten“, schreibt der Experte für Internet-Technologien und -Systeme.
Gleichzeitig sollten innovative Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung digitaler Daten möglich sein, um die weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die Wahrung des Wohlstandes zu sichern. „Notwendig sind intelligente Anonymisierungs- und Pseudonymisierungs-Lösungen,“ so Meinel.
Intelligente Anonymisierung und Pseudonomysierung gefordert
Beim Anonymisieren werden personenbezogene Daten so verändert, dass die einzelnen Angaben nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand einer Person zugeordnet werden können. Beim Pseudonymisieren ersetzt man einen Namen und andere Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen. Das kann die Bestimmung des Betroffenen ausschließen oder wesentlich erschweren. Beide Techniken erlauben hohe Flexibilität und stützen das Prinzip der digitalen Selbstbestimmung.
Auch auf Daten-„Abfall“ achten
Meinel schreibt in seinem Beitrag: „Die zunehmende digitale Vernetzung von Wirtschaft und Gesellschaft erzeugt allein schon aus technischen Gründen viele neue Daten, die der Einzelne meist gar nicht wahrnimmt und deren Entstehung er auch nicht verhindern kann – etwa beim Aufbau von Internetverbindungen.“ Es seien Daten, die einfach abfallen – technischer „Abfall“, gewissermaßen, der aber auch veredelt werden könne.
Solche Veredelungsaktivitäten schaffen nach Einschätzung des Potsdamer Wissenschaftlers „immense Werte, wie ein Blick auf die Börsennotierungen großer Internetgiganten wie Google und Facebook zeige.“ Diese seien sogar in der Lage, ihre Dienste im Internet für die Nutzer aus aller Welt kostenfrei anzubieten. Die Nutzer zahlten allein mit den bei der Nutzung des angebotenen Dienstes anfallenden Daten.
Verbrauchervertrauen sinkt
Nach Meinels Beobachtung sinkt bei vielen Bürgern und Verbrauchern „das Vertrauen in einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Daten“. Zum Schutz der persönlichen Daten des Einzelnen und zum Umgang mit diesen gebe der Datenschutz „Antworten, die aber aufgrund der rasanten Entwicklung der digitalen Technologien immer wieder hinterfragt und neu justiert werden müssen“, sagt Meinel.
Der Datenschutz solle die Achtung der Persönlichkeitsrechte gewährleisten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern, aber auch die Privatsphäre bewahren und den Missbrauch von Datenverarbeitung verhindern.
Für einen datenschutzgerechten und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten braucht es nach Meinels Meinung „weltweite Standards, denn das Internet ist ein globales Phänomen, dem mit nationalen Regelungen nur sehr unvollkommen beizukommen ist“. Es sei erforderlich, „die rechtlichen Grundlagen im freien Teil der Welt zu harmonisieren, wobei es hier insbesondere auf einen von gemeinsamen Wertvorstellungen getragenen Schulterschluss mit den die Digitalwirtschaft dominierenden USA ankommt.“
Foto / Quelle: HPI Hasso-Plattner-Institut/HPI/privat, Hamburger IT-Gipfel, it-gipfelblog.de