Verbraucherzentrale Hamburg und BdV siegen vor Landgericht Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hat die Überschussklauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz nun mit einem Urteil für intransparent und unwirksam erklärt (Az.: 11 O 231/12). Geklagt hatten der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg gemeinsam.

Urteil zu Riester-Rentenversicherungsverträgen
Urteil zu Riester-Rentenversicherungsverträgen

Zuvor hatten die beiden Organisationen die Allianz Lebensversicherung per Abmahnung aufgefordert, die klassische Riester-Rente in der derzeitigen Form nicht mehr zu vertreiben. Die Verbraucherschützer waren nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klauseln dem Versicherungsvertragsgesetz widersprechen und Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener diskriminieren.

„Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz“, freut sich Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Obwohl der Versicherer bereits seit September 2011 von den Vorwürfen wusste, ist er nicht tätig geworden. „Das hat uns gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten“, so Tobias E. Weissflog, Vorstandsvorsitzender des BdV, „und wird sich jetzt für alle betroffenen Verbraucher auszahlen.“

Hintergrund des Verfahrens sind die sogenannten Kostenüberschüsse, die das Unternehmen regelmäßig erwirtschaftet und an denen die Kunden zu beteiligen sind. Sie entstehen dadurch, dass der Versicherer erst einmal überhöhte Kosten einkalkuliert, diese dann aber nicht vollständig verbraucht. Bei dem Allianz-Angebot werden aber nur diejenigen an diesen Überschüssen beteiligt, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen eine Mindestsparsumme von 40.000 Euro erreichen.

Das ist bei der Riester-Rente aber besonders für Ältere, Kinderreiche oder Geringverdiener oft schwer möglich. „Vor allem diejenigen, die eigentlich besonders auf die staatlich geförderte Zuschussrente angewiesen sind, hatten also keine Chance, diese Kostenüberschüsse zu erhalten“, so Weissflog. Bei einem durchschnittlichen Vertrag können das etwa 3.500 Euro sein, die dadurch weniger für die Rente zur Verfügung stehen.

Weiteres Problem: Nur wer sich durch die Verbraucherinformationen, die Versicherungsbedingungen und den Geschäftsbericht der Allianz Lebensversicherung arbeitet, kann die besonderen Regelungen zur Kostenüberschussbeteiligung überhaupt erkennen. Für einen normalen Verbraucher ist dies unmöglich.

„Was sich die Allianz hier erlaubte, ist eine besonders krasse Form der Intransparenz“, so Hörmann. Der Verbraucher muss sieben unterschiedliche Textstellen finden, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass die in den Versicherungsbedingungen versprochene lediglich hälftige Beteiligung an den Kostenüberschüssen nur bekommt, wer ein Garantiekapital in Höhe von 40.000 Euro erreicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Allianz in die Berufung gehen wird, ist nicht bekannt…

Web: vzhh.de

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