Ein Geschäftskredit für Selbstständige

Fast jeder Selbstständige, Freiberufler oder Existenzgründer kommt irgendwann einmal in die Situation, dass er mehr Geld benötigt, als auf dem Bankkonto momentan verfügbar ist. Um diesen finanziellen Engpass zu meistern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir nachfolgend schildern.

Welche Kreditformen kommen für Selbstständige in Betracht?

Wer als Selbstständiger privat gut aufgestellt ist, kann diese Situation mit einer Privatentnahme meistern. Allerdings ist das auch die denkbar schlechteste Alternative, denn das Privatvermögen sollte nicht dauerhaft dazu genutzt werden, um geschäftliche Engpässe zu überbrücken.

Die bessere Alternative ist ein Privatkredit oder ein Geschäftskredit. Ein Privatkredit wird ein Selbstständiger allerdings in der Regel nur dann erhalten, wenn zum Beispiel die Ehefrau, die in einem Beschäftigungsverhältnis steht, mit unterschreibt und als Bürge auftritt, oder wenn entsprechende Sicherheiten vorhanden sind. Der Vorteil eines Privatkredits liegt in den günstigen Konditionen, wie ein Vergleich mit smava zeigt.

Ein Geschäftskredit wird ausschließlich an Selbstständige vergeben. Auch er kann – wie ein Privatkredit – unterschiedliche Laufzeiten haben. In Form eines Kontokorrentkredites läuft er ohne Befristung: hier wird auf dem Girokonto ein fester Überziehungsrahmen bzw. Kreditrahmen vereinbart, in dem sich der Selbstständige bewegen kann. Bei jedem Geldeingang auf dem Konto erfolgt ein Ausgleich des Kredits.

Die sehr niedrigen Zinsen sind schon sehr verlockend
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Investitionskredit als langfristiger Geschäftskredit

Der Investitionskredit dient dazu, um Maschinen oder andere teure Geschäftsmittel zu finanzieren. Meistens ist auch hierfür eine bestimmte Summe an Eigenmitteln notwendig und der Selbstständige muss sich zu einem bestimmen Anteil an den Kosten beteiligen. Meistens sind es 30 Prozent des Kaufpreises, die der Unternehmer selber zahlen muss.

Wie bei einem privaten Konsumentenkredit müssen gewisse Sicherheiten vorliegen. Im Fall eines Investitionskredits dient die angeschaffte Geschäftsausstattung als Sicherheit. Immer dann, wenn das Geschäftsvermögen keine ausreichende Sicherheit ausweist, verlangen die Banken auch Bürgschaften. Recht häufig wird eine Sicherungsübereignung über einen bestimmten Betrag verlangt. Die Bürgen haften nicht zwingend für die gesamte Summe, sondern meistens nur mit einem Teilvermögen.

Bild: © istock.com/ benstevens

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