Halter oder Fahrer: Wer haftet in Deutschland bei Verkehrsverstößen?

Ob Unfälle, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verkehrsverstöße – in Deutschland muss in den meisten Fällen der Fahrer eines Autos die rechtlichen Konsequenzen tragen. „Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahrzeughalter niemals zur Verantwortung gezogen werden können. Auch wer sein Fahrzeug verleiht und nicht selbst fährt, kann in einigen Fällen belangt werden“, weiß Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, und erklärt, wann in Deutschland Fahrer haften und wann Fahrzeughalter.

Halter oder Fahrer?

Als Fahrzeughalter wird die Person bezeichnet, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die in den Fahrzeugpapieren steht. Diese Rolle fällt häufig – aber nicht immer – auch mit der des Eigentümers zusammen. Bei Leasingfahrzeugen gehört das Auto beispielsweise der Leasinggesellschaft, während der Leasingnehmer den Status des Halters innehat.

„Der Fahrzeughalter trägt eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Vor allem obliegt ihm die Sorge um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Regelmäßige Hauptuntersuchungen, Instandhaltung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und die Gewährleistung der Verkehrstauglichkeit stehen hier im Fokus“, erklärt Tom Louven. Außerdem ist der Halter auch für die Zahlung der Kfz-Steuer und den Abschluss einer Kfz-Versicherung verantwortlich.

Keine Halterhaftung in Deutschland

Grundsätzlich existiert in Deutschland keine Halterhaftung. „Die Festsetzung von Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten kann nur gegenüber der Person erfolgen, die das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat“, erklärt Tom Louven. „Insofern ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass ein vermeintlicher Raser keinen Bußgeldbescheid bekommen kann, weil er kein eigenes Auto besitzt.“

Polizeikontrolle im Ausland
Polizeikontrolle im Ausland / © geblitzt.de – antoniodiaz – shutterstock.com

Behörden müssen den Täter im Zweifelsfall also ermitteln, beispielsweise durch Passbildabgleich, Internetrecherchen oder Anfragen beim Einwohnermeldeamt. Häufig wird bei Verkehrsverstößen zuerst überprüft, wer noch an der Adresse des Halters gemeldet ist. „In vielen Fällen ist beispielsweise ein Elternteil der Fahrzeughalter und das erwachsene Kind oder der Ehepartner der Fahrer“, weiß Tom Louven.

Wird der tatsächliche Fahrer nicht innerhalb von drei Monaten ermittelt oder angehört, ist die Tat ihm gegenüber verjährt und kann nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Muss das Verfahren eingestellt werden, weil kein Fahrer ausfindig gemacht wurde, kann dem Fahrzeughalter jedoch im Nachhinein die Führung eines Fahrtenbuches drohen. Die Fahrtenbuchauflage kann immer dann erfolgen, wenn der Fahrzeughalter nicht ausreichend an der Fahrerermittlung mitwirkt.

Fahrtüchtigkeit prüfen

Die Hauptverantwortung des Fahrzeughalters liegt in der ordnungsgemäßen Zulassung und der Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs. Er muss sicherstellen, dass sein Fahrzeug sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und erforderliche Prüfungen, wie beispielsweise die Hauptuntersuchung (HU), regelmäßig absolviert werden.

Wer sein Fahrzeug anderen überlässt, sollte vorher jedoch unbedingt prüfen, ob sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Denn sollte der Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs sein, macht sich bei entsprechender Kenntnis hiervon auch der Halter strafbar. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie die Einziehung des Fahrzeugs.

„Ebenso muss der Halter sicherstellen, dass der Fahrer in einem verkehrstauglichen Zustand ist. Steht der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ist übermüdet, sollte der Halter sein Auto nicht an ihn verleihen“, warnt Tom Louven.

Quelle / Fotos: geblitzt.de

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