Chancen und Risiken beim Verkauf eines Unfallwagens

Fast jedem ist es schon einmal passiert: Beim Wenden oder Zurücksetzen wird ein Poller übersehen und leicht gerammt, beim Einparken ein anderes Fahrzeug gestreift und dabei etwas Lack abgeschrammt oder beim zügigen Einfahren in die Garage der Außenspiegel abgebrochen.

Welche Konsequenzen hat ein kleiner Parkrempler?

Die Konsequenzen sind zunächst rein rechtlicher Natur: Wenn Sie dabei etwas beschädigen, sind Sie natürlich verantwortlich für die entstandenen Schäden und müssen für die Kosten einer eventuellen Reparatur aufkommen. Oft übernimmt Ihre Versicherung diese Kosten, zumindest für die Schäden, die nicht an Ihrem eigenen Auto entstanden sind.

Doch hat ein leichter Unfall in der Art wie oben beschrieben auch andere Auswirkungen?

Ja, vielleicht sogar gravierendere, als man gemeinhin denkt:

Denn bei bestimmten Schäden wird Ihr Wagen definitionsgemäß als Unfallwagen eingestuft. Dies ist unabhängig davon, wie gut die Reparaturarbeiten durchgeführt worden sind oder ob ein Unfallschaden auf die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges keinen Einfluss hat, wie, wenn z.B. nur ein abgebrochener Spiegel ersetzt wurde.

Schrottreife Autos ganz unkompliziert loswerden – das geht?

Schrottreife Autos ganz unkompliziert loswerden – wie geht das ?

Doch hat diese Einstufung beim Verkauf Ihres Autos erhebliche Auswirkungen auf dessen Wert.

Der Grund: Beim Verkauf Ihres Autos sind Sie dem Käufer gegenüber verpflichtet, alle Unfallschäden und -reparaturen, die ihr Fahrzeug jemals hatte, anzugeben. Der Käufer hat nämlich das Recht, bei späterer Entdeckung verschwiegener unfallbedingter Reparaturen vom Kauf wieder zurückzutreten und sogar Schadensersatz von Ihnen zu verlangen.

Die Folge: Es ist sehr schwierig, beim Verkauf des Wagens dann Ihre Preisvorstellungen durchzusetzen, selbst, wenn Sie das Auto stets in Schuss gehalten und gepflegt haben und der erlittene Schaden keine Auswirkungen hat.

Unser Tipp: Überlegen Sie sich gute Argumente, die Ihre Preisvorstellungen rechtfertigen. Sprechen Sie aber Unfallschäden offen an und erwähnen diese auch im Kaufvertrag, um späteren Reklamationen vorzubeugen.

Ab wann gilt ein Auto als Unfallwagen?

Es ist genau definiert, wann ein Auto als Unfallwagen gilt, da gibt es nicht viel Ermessensspielraum.

Als Unfallwagen wird eingestuft, wenn Schäden repariert wurden, die mittels äußerer Einwirkung entstanden sind, beispielsweise:

– eingedrückter Kofferraum oder Fahrzeugfront (z.B. bei Auffahrunfall)

– Austausch einer zerbrochenen Glasscheibe

– Austausch, Ausbeulen, Spachteln und Neulackierung einer größeren Fläche der Karosserie.

– Austausch der Außenspiegel oder Blinklichter, sofern Sie bei einem Unfall zerstört wurden.

Als unfallfrei dürfen Sie Ihr Auto nur bezeichnen, wenn es keinerlei Unfallschäden erlitten hat.

Andererseits macht nicht jeder Reparatur oder Tausch von Karosserieteilen ihren Wagen gleich zum Unfallwagen.

Nicht als Unfallschaden gilt, wenn beispielsweise:

– bestimmte Einzel- oder Karosserieteile als Folge von Rost, Hageleinschlag oder Verschleiß ausgetauscht wurden.

– kleine Kratzer am Lack überlackiert oder kaschiert wurden.

Foto / Quelle: Deobald Trading GmbH

hamburg040.com

Hamburg-Magazin und mehr... Bloggt zu den regionalen Themen Shopping, Genuss, Menschen, Business, Motor und Events.