Erhebung der Kfz-Steuer: Ab diesem Jahr ist der Zoll zuständig

Spätestens ab Juni dieses Jahres wird die Kfz-Steuer nicht mehr von den Landesfinanzbehörden erhoben. Stattdessen werden die Zoll Hauptämter aktiv. Fahrzeughalter brauchen sich daher nicht wundern, wenn ihre Steuerbescheide plötzlich von einer anderen Behörde versendet werden. Fahrzeughalter bekommen mindestens einmal im Jahr Post von ihrem Finanzamt.

Dies wird sich jedoch bald ändern, denn ab diesem Jahr sind nicht mehr die Landesfinanzbehörden für die Kfz-Steuer verantwortlich, schon bald wird diese Aufgabe vom Zoll übernommen. Kraftfahrer sollten sich daher nicht wundern, wenn sie ihre Bescheide zur Kfz-Steuer demnächst von einem der Zoll Hauptämter erhalten.

Für zahlreiche Personen mag dieser Wechsel sehr überraschend kommen, tatsächlich gilt er jedoch schon lange als beschlossene Sache. Bereits im Jahr 2009 hatte die Regierung beschlossen, dass eine Umstellung erfolgen wird. Dass die Umstellung erst jetzt stattfindet, hat schlichtweg mit den Vorbereitungen zu tun, die im Vorfeld getroffen werden mussten. So war es beispielsweise erforderlich, neue Programme zu entwickeln und Schnittstellen für die Software zu schaffen. Außerdem musste der Zoll neue Mitarbeiter finden und diese schulen.

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Umstrukturierung bei Landesfinanzbehörden und Zoll erforderlich
Die Finanzämter werden hingegen entlastet, zahlreiche Personen, die bisher für die Kfz-Steuer zuständig waren, müssen andere Aufgaben übernehmen.

Einzelne Landesfinanzbehörden, wie zum Beispiel die in Schleswig-Holstein, haben bereits angekündigt, dass es zu keinem Personalabbau kommen wird. Die betroffenen Mitarbeiter werden andere Aufgaben übernehmen.

Anders sieht es beim Zoll aus, wo ein großer Personalmangel bestand. Mehr als 1.700 neue Mitarbeiter dürfen beschäftigt werden – so sieht es zumindest der von der Regierung gesteckte Rahmen vor.

Wer nun an einen Ausbau der Bürokratie in Deutschland denkt, irrt sich jedoch. Ein stattlicher Teil der neuen Zollmitarbeiter stammt vom Bundesverteidigungsministerium. Weil die Bundeswehr seit dem Wegfall der Wehrpflicht kleiner geworden ist, fallen dort weniger Verwaltungsaufgaben an.

Für die Fahrzeughalter ändert sich nichts
Während sich einige Behörden intensiv mit Personalthemen beschäftigen müssen, ändert sich für die Fahrzeughalter nichts. Die Höhe ihrer Kfz-Steuer bleibt aufgrund des bevorstehenden Wechsels unverändert, es kann lediglich sein, dass für die Übergangsphase neue aber befristete Steuernummern vergeben werden. Die wesentliche Änderung wird darin bestehen, dass Kommunikation, die im Zusammenhang mit der Kfz-Steuer steht, nur noch über den Zoll erfolgt.

Aufpassen müssen besonders diejenigen, die bislang keine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt haben. Wer seine Kfz-Steuer überweist (dies ist ein Thema, das besonders Unternehmen betrifft), hat sicherzustellen, dass die Beträge auf den richtigen Konten landen. Weil der Zoll eigene Konten führt, bedarf es hier einer Anpassung. Neue Bankverbindungen werden voraussichtlich erst kurzfristig bzw. kurz vor Fälligkeit der Steuer mitgeteilt.

Die eigentliche Umstellung soll bis Juni dieses Jahres abgeschlossen sein. Damit diese möglichst reibungslos von Statten geht, erfolgt sie etappenweise. Den Anfang machen die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfahlen, die bereits im Februar umstellen. Im März folgen dann Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Den Abschluss im April bilden Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Weitere Informationen zum Thema hier.

Zulassungsstellen leiten Daten weiter
Eine explizite Kontaktaufnahme mit dem Zoll seitens der Kraftfahrer hat nicht zu erfolgen. Sofern Steuerbeträge nicht falsch berechnet wurden, gibt es hierfür keinen Anlass. Der erste Ansprechpartner rund um das Kraftfahrzeug und der zugehörigen Verwaltung bleibt die Zulassungsstelle.

Diese ist auch dafür verantwortlich, dass alle relevanten Daten (beispielsweise im Rahmen einer Neuzulassung) zeitnah an das zuständige Zoll Hauptamt weitergeleitet werden und sich dieses um die Erstellung des Steuerbescheids kümmern kann.

Foto: Image courtesy of Stuart Miles / FreeDigitalPhotos.net

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