In Hamburg sind nach einer Auswertung des Statistik-Unternehmens Statista im Jahr 2012 insgesamt 133.193 Neufahrzeuge zugelassen worden, im Vorjahr waren dies nur 133.011. Im Hamburg entfällt allerdings ein recht hoher Anteil der Pkw-Neuzulassungen auf Mietwagen, die in der Regel bereits nach sechs Monaten wieder abgemeldet und durch Neufahrzeuge ersetzt werden.
Mehr Neuzulassungen auf Hamburgs Straßen
Anders als in anderen Bundesgebieten blieb in Hamburg jedoch der Zulassungsboom von Neuanmeldungen wegen der Umweltprämie ebenso wie der steile Abfall der fabrikneuen Kfzs aus – hier blieben die Zahlen damals bereits schon relativ konstant.
Wer sich ein neues Auto kauft, wählt meistens auch ein Wunschkennzeichen, was sich in der Regel aus den eigenen Initialen zusammensetzt. Doch vor Ort in der Zulassungsstelle bietet sich in der Regel das gleiche Bild: lange Menschenschlangen vor den Schaltern und entsprechende Wartezeiten bei den Schilderfirmen – da artet die Freude auf das neue Auto schnell in Ärger aus! Um die ärgerliche Wartezeit an den Schilderstellen und Nerven zu sparen, kann man sein Kfz Kennzeichen auch online kaufen wie in diesem Shop.
Aber auch wer seinen Wohnsitz wechselt und sich der Zulassungsbezirk durch einen Umzug in eine andere Stadt ändert, kommt um einen Gang zur neuen Kfz-Zulassungsstelle nicht vorbei. Davon abweichend ist es seit neuesten in den Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern möglich, auch nach einem Wechsel des Kreises sein altes Kennzeichen zu behalten, sofern man nicht das Bundesland wechselt.
Auf der Zulassungsstelle wird ein Schriftstück mit dem zugeordneten Kennzeichen ausgehändigt, welches dann beim Schildermacher angefertigt werden muss. Anschießend ist erneut ein Gang zur Zulassungsstelle notwendig, wo dann auch die die TÜV- und ASU-Plaketten auf dem neuen Schild angebracht werden.
Die verschiedenen Kennzeichenarten in Deutschland
Die Paragrafen 8, 9, 10, 16, 17, 19 in den Anlagen 1 bis 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie die Richtlinien und DIN-Vorschriften über die vorschriftsmäßige Herstellung der Kennzeichen und weitere Ausführungsvorschriften durch Erlass des jeweiligen Bundeslands regeln die Größe der Kennzeichens. Neben den gewöhnlichen Euro-Kennzeichen gibt es aber noch andere Kennzeichenarten und somit auch spezielle Zulassungsverfahren.
Seit November 2000 werden bei der Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland ausschließlich Euro-Kennzeichen ausgegeben. Dadurch entfällt das bei Fahrten in andere EU-Länder sowie in der Schweiz zuvor notwendige separate Nationalitätenkennzeichen – der weiße runde Aufkleber mit einem schwarzen D in der Mitte.
Das Saisonkennzeichen unterscheidet sich vom gewöhnlichen Kennzeichen durch seine spezielle Art der Zulassung. Rechts befinden sich auf dem Kennzeichen jeweils zwei übereinander stehende Ziffern, die die Monate angeben, zwischen denen das Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen darf. In allen übrigen Monaten muss das KFZ auf einem Privatgrundstück geparkt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Hamburg.de.
Ein Sonderfall unter den Saisonkennzeichen ist das verkleinerte Saisonkennzeichen, welches speziell für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen oder Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 Kilometer/Stunde entworfen wurde.
Das Wechselkennzeichen gibt es erst seit Anfang Juli 2012. Hier können zwei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden. Allerdings müssen beide aus folgenden EU-Fahrzeugklassen stammen:
M1 = PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
L = Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 Kilogramm Leermasse und maximal 15 Kilowatt Nutzleistung
O1 = Anhänger bis 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse
Das Wechselkennzeichen muss immer an dem Fahrzeug angebracht werden, welches im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird. Das Fahrzeug ohne Kennzeichen, das nicht genutzt wird, muss auf privatem Gelände oder in einer Garage abgestellt sein.
Kurzzeitkennzeichen dienen zur Kennzeichnung von Fahrzeugen ohne eigenes Kennzeichen, beispielsweise bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten.
Das Ausfuhrkennzeichen dient ausschließlich einer befristeten Zulassung der Fahrzeuge, welche dauerhaft ins Ausland gefahren werden. Anhand des roten Streifens am rechten Rand sind der Monat und das Jahr der maximalen Gültigkeit erkennbar.
Foto: By LuisCosta (Own work) CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), via Wikimedia Commons