Reiseplanung für den Urlaub mit Hund

Viele Hundebesitzer möchten die schönste Zeit des Jahres gemeinsam mit ihren treuen Vierbeinern verbringen. Die meisten von ihnen genießen die Ferien ebenso wie ihre zweibeinigen Freunde. Da Flüge für Hunde, die in einer Transportbox im Frachtraum untergebracht werden, großen Stress bedeuten, sind Reisemittel wie Pkw, Wohnmobil oder der Zug die bessere Wahl.

Anders sieht es aus, wenn das Tier klein ist und nur wenig Gewicht auf die Waage bringt. Reisen Yorkshire Terrier und Co. mit in der Kabine an der Seite ihres Besitzers, stecken sie Flüge meist problemlos weg. Wer mit Hund einen Urlaub plant, sollte in jedem Fall mit den Reisevorbereitungen frühzeitig beginnen.

Hundehaftpflichtversicherung ist empfehlenswert

In Hamburg müssen Hunde haftpflichtversichert sein, sodass der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung noch rechtzeitig vor dem Urlaub in der Regel wegfällt. Grundsätzlich sollte diese im Gepäck eines jeden Hundebesitzers sein, gleich, ob eine In- oder Auslandsreise geplant ist. So eng unsere vierbeinigen Partner auch mit uns verbunden sind, in ihnen schlummert noch immer der Wolf mit all seinen Instinkten. Insbesondere auf Reisen steht ein Hund oft neuen Herausforderungen gegenüber:

  • in vielen Ländern lassen die Halter ihre Hunde frei herumlaufen, ein Revierkampf kann blutige Folgen haben
  • herrenlose Straßenhunde tauchen gleichfalls oft im Ausland plötzlich auf, das eigene Tier kann leicht außer Kontrolle geraten und beispielsweise einen Verkehrsunfall verursachen
  • in der Stadt lebende Hunde haben möglicherweise noch nie wild gackernde Hühner auf einer Wiese oder grasende Schafe, Kühe und Pferde gesehen, es kann zum ersten Jagderlebnis kommen
  • viele Hotels erlauben keine Hunde im Speisesaal, nicht jedes Tier erwartet geduldig die Rückkehr seines Besitzers vom Frühstück, sondern beschäftigt sich lieber mit dem Inventar

Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für alle Schäden an Personen, Tieren oder Sachen. Der verhältnismäßig geringe Jahresbetrag schützt den Hundehalter vor hohen Zahlungsverpflichtungen, die im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen können.

Auch die kleinsten sollten eine vernünftige Versicherung haben
Auch die Kleinsten sollten eine vernünftige Versicherung haben – besonders auf Reisen / (c) pixabay.com

Hundefutter, Näpfe, Spielzeug und Schlafkorb mitnehmen

Für unsere geliebten Vierbeiner bedeutet ein Urlaub eine Lebensumstellung, der sie oft mit Aufgeregtheit begegnen. Sicherheit geben ihnen zum einen souveräne Besitzer, zum anderen vertraute Gegenstände und das gewohnte Futter. Man sollte sich rechtzeitig informieren, ob es dieses am Reiseziel gibt. Ansonsten sollte man die erprobte Hundenahrung in den Tierkoffer packen.

Er enthält bestenfalls auch den Wasser- und Futternapf sowie das Lieblingsspielzeug der Fellschnauze. Schläft der vierbeinige Partner zu Hause brav in seinem Körbchen, rundet es die Reiseausstattung ab. Grundsätzlich sollte man sich erkundigen, ob am Zielort möglicherweise ein Maulkorbzwang, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln oder für bestimmte Hunderassen, besteht. Es ist wichtig, das Tier in der Heimat bereits daran zu gewöhnen, da es schnell damit überfordert sein kann.

Urlaub mit Hund innerhalb der Europäischen Union

In ausnahmslos jedem EU-Land ist das Mitführen eines Heimtierausweises Pflicht. In ihm wird unter anderem die Kennzeichnungs-Nummer des Mikrochips oder der Tätowierung vermerkt. Weiterhin findet sich dort die Eintragung über die Tollwut-Impfung, die für die Einreise in alle Länder der EU erforderlich ist. Welpen dürfen erst ab einem Alter von drei Monaten ihre erste Tollwutimpfung erhalten.

Danach müssen noch einmal 21 Tage vergehen, erst dann besteht Impfschutz und der Hund darf ins europäische Ausland reisen. Wer einen Urlaub mit Vierbeiner in Finnland, Irland, Malta und dem Vereinigten Königreich plant, muss zudem antiparasitäre Behandlungen, darunter gegen Bandwürmer, nachweisen. Reisende sollten sich darüber hinaus frühzeitig mit den jeweiligen länderspezifischen Einreisebestimmungen in der EU vertraut machen.

Urlaub mit Hund außerhalb der Europäischen Union

Die jeweiligen Einreisebestimmungen erfragt man am besten bei der Botschaft des anvisierten Urlaubsziels. Oftmals finden sich auch online die benötigten Informationen. Eine Besonderheit gibt es für die Rückkehr aus bestimmten Ländern, die nicht zur EU gehören: es muss ein Antikörpernachweis für Tollwut erbracht werden. Dies gilt für

  • Albanien,
  • Kosovo,
  • Mazedonien,
  • Montenegro,
  • Serbien,
  • Türkei,
  • Thailand sowie
  • Südafrika.

Er sollte 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden, Ansprechpartner ist der behandelnde Tierarzt in der Heimat.

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