Am 29. März startete die berufsbegleitende Weiterbildung „Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden“ an der Universität Hamburg. Dieses Jahr werden Dolmetscher/-innen mit den Sprachen Spanisch, Türkisch, Englisch, Russisch, Litauisch, Rumänisch und Paschtu für die verantwortungsvolle Tätigkeit vor Gericht ausgebildet. Nach einer Einführung in rechtliche und behördliche Verfahren erlernen sie gerichtsrelevante Dolmetsch- und Übersetzungstechniken.
Ein wichtiger Aspekt ist auch das Berufsethos, denn als Gerichtsdolmetscher/-innen müssen sie absolut korrekt übersetzen und dabei stets unparteiisch bleiben. Nach erfolgreichem Abschluss werden sie fremdsprachigen Menschen in Deutschland zu einem wichtigen Menschenrecht verhelfen, nämlich Gehör und Verständnis bei Gericht und Behörden zu finden.
Das Besondere ist die bundesweit einmalige Sprachvielfalt, die die Universität Hamburg bei dieser Weiterbildung anbietet. Interessierte können sich grundsätzlich mit jeder Sprache bewerben, nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen werden die Sprachen für den nächsten Start dann festgelegt.
Besonderer Wert wird daraufgelegt, auch seltene Sprachen zu berücksichtigen, dieses Jahr z. B. Paschtu, Rumänisch und Litauisch, letztes Jahr Amharisch und Vietnamesisch. Zielgruppe für die berufsbegleitende Weiterbildung sind bereits ausgebildete Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit hoher Sprachkompetenz.

Gerichtsdolmetscher/-innen müssen absolut korrekt übersetzen
Verbunden mit einer vertieften Einführung in das deutsche Straf-, Verwaltungs-, Zivil- und Gesellschaftsrecht, in die Polizeiarbeit und in das Gutachter- und Standeswesen werden alle relevanten Dolmetsch- und Übersetzungstechniken vermittelt: Vom-Blatt-Übersetzen, Konsekutivdolmetschen mit Notizentechnik und Simultandolmetschen.
Nach erfolgreichem Abschluss bieten sich den Absolventinnen und Absolventen hervorragende Berufsmöglichkeiten. Sie sind berechtigt, einen Antrag auf Vereidigung bei der Freien und Hansestadt Hamburg zu stellen. Die Vereidigung ist bundesweit anerkannt und berechtigt zur Arbeit als Dolmetscher/-in und Übersetzer/in an allen deutschen Gerichten und Behörden.
Der nächste Studienstart der Weiterbildung ist im Frühjahr 2020. Interessierte können sich ab sofort mit jeder Sprache bewerben. Es wird empfohlen, vorab im Zentrum für Weiterbildung einen Beratungstermin zu vereinbaren, um die eigene Sprachkompetenz sowie Zugangsvoraussetzungen und Studieninhalte zu besprechen. Gerade Bewerberinnen und Bewerber mit hoher Sprachkompetenz in selteneren Sprachen werden wieder sehr gute Chancen im Auswahlverfahren haben.
Foto / Quelle: www.zfw.uni-hamburg.de/dolm