Jedes Jahr zu Semesterbeginn taucht das Thema mindestens einmal in den Medien auf: Zu viele Studienanfänger bewerben sich auf zu wenige Plätze zum Beispiel im Medizinbereich. Auch in Hamburg sind davon immer wieder junge Leute betroffen, die in an der Universität der Hansestadt ihre Ausbildung aufnehmen wollen.
Immer mehr Bewerber auf immer weniger freie Plätze
In ganz Deutschland ist es nichts Neues: Die Zahl der Studienplätze reicht bei weitem nicht für jeden Interessenten aus. Bereits 2018 haben sich die Gremien der Kultusministerkonferenz, kurz KMK-Gremien, darauf geeinigt, dass Zulassungsverfahren verändert werden sollen. Die Eckdaten sind folgende:
- Wegfall der Wartezeitquote
- Die Abiturbesten-Quote von mindestens 20% soll bestehen bleiben
- Einführung der sogenannten „Talentquote“ oder einer Binnenquote
- Beibehalten der Auswahlverfahren der Hochschulen
Der Übergang hin zum Neuen System gestaltet sich aber leider problematisch. So sei es aus IT-Sicht zunächst nicht möglich die Änderung in weniger als zwei Jahren einzupflegen. Die Situation wird also auch weiterhin angespannt bleiben.
Was tun, wenn kein Studienplatz zugewiesen wird?
Bewerber, die über das standardisierte Zulassungsverfahren keinen Platz für den Beginn ihres Studiums bekommen haben, können dagegen vorgehen. Doch schon im Vorfeld, sollten Bewerber sich gut über die jeweiligen Zulassungsbeschränkungen und Anforderungen informieren.
So besteht über den Hochschulkompass beispielsweise die Möglichkeit, sich an mehreren Universitäten parallel zu bewerben. Das erhöht die Chancen und vielleicht entdecken die Interessenten Standorte, die sie so gar nicht in Betracht gezogen haben. Wird die Bewerbung auch dann noch abgelehnt, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Ein oder mehrere Wartesemester akzeptieren. Dadurch steigen die Chancen, in den kommenden Auswahlverfahren bevorzugt zu werden und den Wunsch-Studienplatz zu ergattern.
2. Den Studienplatz einzuklagen.
Wie funktioniert eine Studienplatzklage?
Was viele nicht wissen: Deutsche Hochschulen füllen über die zentralen Auswahlverfahren nicht immer alle verfügbaren Studienplätze voll auf. Die sogenannten Studienplatzkapazitäten legen jeweils vor Semesterstart und mit Hilfe von einem komplexen Verfahren fest, wie viele freie Stellen es an einer Universität gibt. Dabei entstehen allerdings schnell Fehler. An diesem Punkt kann ein abgewiesener Bewerber ansetzen. Welche Schritte sind dafür nötig?
1. Sich einen Fach-Anwalt suchen
Gerade, wenn es um die eigene Zukunft in der Stadt im hohen Norden geht, sollte immer ein Hamburger Experte auf dem Gebiet der Studienplatzklage herangezogen werden. Dieser kann nicht nur umfassend beraten, er kümmert sich auch um alle Formalitäten wie Anträge und Fristen.
2. Voraussetzungen zur Klage prüfen
Zusammen mit dem Anwalt werden im nächsten Schritt diese Punkte abgeklärt:
- Liegt eine fristgerechte Bewerbung zum jeweiligen Studiengang vor?
- Ist diese bereits abgelehnt worden und mit welcher Begründung?
- Liegen zwischen dem Eilantrag zur Studienplatzklage und der Ablehnung maximal vier Wochen?
Können alle diese Fragen mit ja beantwortet werden, dann kann der nächste Schritt eingeleitet werden.
3. Eilantrag einreichen
Erst wenn alle Fristen eingehalten werden können, setzt der Anwalt den Eilantrag auf und verschickt ihn an die betreffenden Einrichtungen. Danach heißt es zunächst abwarten. Oftmals ist das schon der letzte Schritt und die Universität gewährt den Start des Studiums. Wird der Eilantrag jedoch abgewiesen kann die tatsächliche Klage eingereicht werden.
4. Gerichtliches Verfahren
Erst jetzt wird die Klage beim jeweiligen Landesgericht eingereicht. Auch dabei unterstützt der Fachanwalt. Im besten Fall können am Ende des Prozesses freie Studienplätze identifiziert und freigegeben werden. Allerdings werden die Plätze dann unter allen Klägern verlost – der Ausgang ist also relativ ungewiss.
Dauer und Kosten von Studienplatzklagen
Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie lange eine Studienplatzklage dauert, kann leider nicht gegeben werden. Das hängt zum einen davon ab, wie schnell die Gerichte handeln. Zum anderen können parallele Klagen gegen mehrere Hochschulen das Verfahren in die Länge ziehen.
Die Kosten variieren ebenfalls. Je nach Menge der verklagten Universitäten können sich die Kosten steigern. Beeinflussend sind außerdem:
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Gebühren der Gegenseite
Prinzipiell sollte allerdings im Bewusstsein bleiben, dass der Verlierer der Klage gegebenenfalls alle Kosten des Verfahrens tragen muss.
Foto: Bild von Jan Vašek auf Pixabay