Werbung: Keine Gebühren heißt keine Gebühren
Wo kostenlos draufsteht, sollte auch kostenlos drin sein. Ansonsten kann eine derartige Werbung irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Hamburg zeigt. Das Angebot einer [Mehr lesen…]