Ratenzahlung mit Lohnabtretung nicht anzuraten!

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Schuldnern dringend davon ab, mit ihren Gläubigern eine Ratenzahlung mit einer sogenannten Lohnabtretung zu vereinbaren. Diese Klausel ermächtigt die Inkasso-Unternehmen, bei ausbleibender Zahlung direkt den Arbeitgeber des Betroffenen zu kontaktieren und den pfändbaren Teil des Gehalts einzuziehen. Ein richterlicher Beschluss ist nicht nötig. Der Verbraucherzentrale Hamburg liegen zahlreiche Beschwerden betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher vor.

Klausel ermöglicht Inkasso-Unternehmen Zugriff auf Giro-Konten

„Die Betroffenen fühlen sich von den Inkasso-Unternehmen hintergangen und viele befürchten, dass der Anruf eines Inkasso-Dienstes das Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber belastet“, so Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es darf nicht sein, dass Inkasso-Dienste direkten Zugriff auf das Giro-Konto von Schuldnern haben. Damit können sie Betroffene erst recht in finanzielle Probleme stürzen.“

Nur auf den ersten Blick eine gute Idee
Nur auf den ersten Blick eine gute Idee / (c) pixabay.com

Pfändungsschutzkonto schützt vor Zugriffen

Darüber hinaus warnen die Verbraucherschützer vor einer weiteren Klausel in Ratenzahlungsverträgen mit Inkasso-Diensten: der Abtretung eines „gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit“. Aufgrund dieser Klausel können Inkasso-Unternehmen nicht nur das gesamte Guthaben auf einem Konto einziehen, sondern darüber hinaus auch einen vom Schuldner vereinbarten Dispo-Rahmen voll ausschöpfen.

Bei der Abtretung eines „gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit“ handelt es sich nämlich nicht um eine Pfändung, bei der Schuldner nach Erhalt noch vier Wochen Zeit haben, ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln, sondern um eine freiwillige Abtretung.

„Diese Klausel bedroht die Existenz der Betroffenen“, so Föller. „Schöpfen die Unternehmen ihre Möglichkeiten voll aus, bleibt den Schuldner nicht einmal mehr das Existenzminimum. So eine Klausel darf es in einem Vertrag nicht geben.“ Geschützt ist das Guthaben auf einem Konto nur, wenn es sich bei dem Konto gleichzeitig auch um ein P-Konto handelt.

Rechnungen prüfen mit dem Inkasso-Check

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale Hamburg können Ratsuchende eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten einer Inkasso-Rechnung prüfen. Sie werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten abschließend eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Zudem können sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen. Weitere Informationen: www.vzhh.de/inkasso-check

Foto / Quelle: www.vzhh.de

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