Die sachgerechte Entsorgung eines Autos

Irgendwann erleidet jeder Pkw das gleiche Schicksal: In die Jahre gekommene Fahrzeuge erhalten keinen TÜV oder die anstehenden Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert des Autos. Es lohnt sich also nicht mehr, aufwendige Investitionen vorzunehmen. In diesen Fällen bleibt nur der Weg, den langjährigen Begleiter fach- und sachgerecht entsorgen zu lassen. Doch das Auto einfach mal am Straßenrand abstellen oder im Wald verschwinden zu lassen, ist natürlich nicht erlaubt.

Der letzte Fahrzeughalter würde sich bei solchen Aktionen strafbar machen, denn er begeht einen Verstoß nach dem Strafgesetzbuch. Dieses wird mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bestraft. Auch das Entsorgen einzelner Fahrzeugteile wie Batterien oder Reifen fällt unter dieses Gesetz und ist entsprechend strafbewährt.

Eine sachgerechte Entsorgung des Altfahrzeugs ist neben den Fahrzeughändlern einer ausgewiesenen und zertifizierten Autoverwertung Hamburg gestattet. Nur diese Betriebe gewähren eine fach- und umweltgerechte Entsorgung. Zahlreiche Verwerter bieten die kostenlose Abholung und Verschrottung der alten Autos an und garantieren darüber hinaus einen umfangreichen Service und Support.

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Was vor der Verschrottung zu beachten ist
Bevor man seinem Pkw „das letzte Geleit“ gibt und ihn professionellen und zertifizierten Entsorgern übergibt, gibt es für den Besitzer noch einiges zu erledigen. Aus Sicherheitsgründen sollte das Fahrzeug beim örtlichen Straßenverkehrsamt ordnungsgemäß abgemeldet und die Kennzeichen nach der Entstempelung demontiert werden.

Schließlich stehen diese ohnehin im Besitz des Halters. Als letzter Besitzer ist man bis zur endgültigen Entsorgung verantwortlich für den Pkw. Durch die Abmeldung ist gewährleistet, dass kein Unfug mit dem Fahrzeug angestellt werden kann, wie exemplarisch Ordnungswidrigkeiten durch Geschwindigkeitsüberschreitung oder falsches Parken.

Es erspart in jedem Fall jede Menge potentiellen Ärger. Für die Stilllegung des Pkw benötigt man die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, vormals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Seriöse und zuverlässige Autoverwerter übernehmen auf Anfrage als Service auch die Abmeldung des Fahrzeugs, so dass sich der Besitzer den oftmals nervigen Gang zur Behörde ersparen kann. In jedem Fall müssen die Fahrzeugunterlagen, ggf. die Abmeldebescheinigung sowie alle Fahrzeugschlüssel an den Verwerter übergeben werden, bevor der Pkw in die Schrottpresse kommt.

Daneben muss auch die Versicherung über die geplante Verwertung informiert werden. Dieses kann bereits im Vorfeld erledigt werden oder aber man wartet dien Meldung seitens der Straßenverkehrsbehörde an die Gesellschaft ab. Ferner gilt es zu bedenken, dass die meisten Entsorgungsbetriebe die Pkw nur dann kostenlos abholen oder verschrotten, wenn diese weder ausgeschlachtet, demontiert oder gar ausgebrannt ist. Soundanlagen mit Zubehör oder fest installierte Navigationsgeräte oder anderweitige High Tech Produkte sollten natürlich vor der Abgabe an den Verwerter ausgebaut worden sein.

Einen guten Entsorgungsbetrieb auswählen
Sind diese Formalitäten erledigt, geht es daran, einen zertifizierten Entsorger auszuwählen. Die Zahl der Anbieter ist umfangreich. Es bestehen jedoch gute Vergleichsmöglichkeiten, um einen wirklich guten Autoverwertungsbetrieb auswählen zu können. Bei der Entscheidungsfindung sollten folgende Kriterien beachtet werden

  • kostenlose Entsorgung (ohne versteckte Kosten)
  • welcher Radius wird vom Verwerter für die kostenlose Abholung angegeben (wird die Entfernung überschritten, fallen zumeist Kosten an)
  • gute Referenzen und Kundenmeinungen des Entsorgers
  • hohes Maß an Service und Support

Nachdem man nunmehr den Gang zu einem zertifizierten Fachbetrieb zur Altfahrzeugentsorgung (wird in der Altfahrzeug Verordnung geregelt) erhält man von dem Unternehmen den Verwertungsnachweis. Dieses Dokument ist zwingend erforderlich, denn es dient als Beweis zur Vorlage bei den Straßenverkehrsbehörden, dass der Pkw letztlich durch einen anerkannten Autoverwerter sach- und umweltgerecht verschrottet worden ist. Die Bescheinigung kann auch bereits bei der Abholung des Fahrzeugs ausgestellt werden.

Mit dem „Alten“ Geld verdienen
Mit ein wenig Verhandlungsgeschick lässt sich durchaus auch noch ein wenig Geld mit dem Schrottfahrzeug erzielen. So kann man laut ADAC mit dem Entsorgungsbetrieb möglicherweise über den Restwert oder wiederverwertbar Bauteile durchaus über einen entsprechenden Erlös reden. Dann wird der endgültige Abschied von seinem treuen Weggefährten zumindest noch ein wenig versüßt.

Foto: pixabay

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