Coronaregeln umgehen? Ein ganzes Fitnessstudio bei Hamburg mieten?

Ein ganzes Fitnessstudio für sich allein: Die meisten Freizeiteinrichtungen sind aktuell pandemiebedingt geschlossen. Nun entschied ein Gericht, dass ein niedersächsisches Fitnessstudio zwar nicht regulär öffnen, aber privat gemietet werden darf.

Die Betreiberin des fit+ Fitnessstudios in Unterlüß in der Lüneburger Heide hat vom Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag, 2.2.2021, die Erlaubnis bekommen, ihr Studio trotz Lockdown stundenweise an einzelne Mitglieder zu vermieten.

So wurde in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung des Landes bei entsprechendem Nutzungs- und Hygienekonzept nicht vorliegt. Auch einige fit+ Studios in Baden-Württemberg sind auf diese Weise bereits für Sportler zugänglich.

“Sportliche Betätigung ist systemrelevant”

“Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts in Niedersachsen – und haben im Sinne unserer Mitglieder geklagt, sie wollen und brauchen ihr Training. Sportliche Betätigung ist systemrelevant – es kann den Menschen nicht monatelang vorenthalten werden”, sagt Björn Krämer, Gründer der fit+ Deutschland Master GmbH. Mit über 120 Clubs in Deutschland ist fit+ die 9. größte Fitnessstudio-Kette Deutschlands und mittlerweile auch europaweit vertreten.

Den teils absurden Coronaregeln ein Schnippchen schlagen
Den teils absurden Coronaregeln ein Schnippchen schlagen / (c) pixabay.com

“Wir hoffen, dass mit dieser Entscheidung ein Stein ins Rollen gekommen ist für Fitness und Gesundheit. Das Vorenthalten von sportlichen Freizeitangeboten bedeutet, steigende Zahlen in punkto Übergewicht und Erkrankungen aufgrund von Bewegungsmangel”, so Björn Krämer.

Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Gleichbehandlung stützt die Argumentation der Richter in Hannover: Die niedersächsische Corona-Verordnung erlaubt den Betrieb von Einrichtungen des Individualsports, wie etwa Tennishallen.

Sogar die parallele Nutzung mehrerer Spielfelder ist dabei erlaubt – vor diesem Hintergrund gebe es keine sachliche Rechtfertigung, die Vermietung des Studios zu verbieten, erklärt das Verwaltungsgericht.

Da sich bei der Lösung der Betreiberin nicht mehrere Personen auf begrenztem Raum gleichzeitig sportlich betätigen, wird das Infektionsrisiko dadurch umgangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Behörden können dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Rechtsmittel einlegen.

“Wir empfinden die Schließung unserer Anlagen als ungerecht – wir haben die besten Hygiene-Konzepte und aufgrund ihrer ländlichen Lage zählen unsere Studios auch generell weniger tägliche Besucher als in Ballungszentren. Es gab bislang keinen einzigen Corona-Fall in unseren mehr als 120 Clubs”, erklärt Björn Krämer.

Zudem trage fit+ auch die Verantwortung für seine mehr als 60 Lizenznehmer deutschlandweit: “Unsere Betreiber sind teilweise junge Existenzgründer, die wir mit kreativen Lösungen unterstützen – unser Credo: Wir finden immer einen Weg”, sagt Björn Krämer.

Foto / Quelle: Gründer Björn Krämer, fit+

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