BGH zur Geldwäsche in grenzüberschreitenden Sachverhalten
Der Bundesgerichtshof hat den Anwendungsbereich des Geldwäschetatbestands nach § 261 StGB in einem aktuellen Beschluss enger konturiert. Gegenstände, die lediglich Tatmittel oder Tatobjekt einer rechtswidrigen Tat sind, gelten danach im [Mehr lesen…]