Der Telekomwahnsinn und die Folgen

Die Telekom Deutschland GmbH hat es wieder mal geschafft. Getreu dem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sind sie derzeit mit auffallend negativer Tendenz in eben jener zu finden. Die Telekom hat es auf diesem Gebiet in den letzten zwei Jahrzehnten zu einer unglaublichen Meisterschaft gebracht.

Hier sind aus der Vergangenheit besonders die Korruptionsaffäre aus den Jahren 2005 und 2006 sowie die Überwachungsaffäre aus dem Jahr 2008 im Gedächtnis haften geblieben. Im letzteren Fall wurde vom Konzernvorstand die Sicherheitsabteilung damit beauftragt, den Mitarbeiter ausfindig zu machen, der für die Informationen verantwortlich war, die permanent der Presse quasi aus erster Hand vorlagen.

Der Telekomwahnsinn und die Folgen

Der Telekomwahnsinn und die Folgen

Hierbei stehen einem Unternehmen normale legale Methoden zur Verfügung, wie beispielsweise den verschiedensten Mitarbeitern, die unter Verdacht geraten sind, die unterschiedlichsten Informationen zu zuspielen, um herausfinden zu können, welche Fehlinformationen  in der Presse landeten. Die Telekom hat zudem für ihre Untersuchung illegale Methoden verwendet, wie z.B. das Ausspionieren und Aufzeichnen von Anrufen und E-Mails. Leider waren davon nicht nur Angestellte der Telekom sondern auch Ver.di-Mitarbeiter und Journalisten betroffen. Jüngst haben wir es mal mit einer legalen aber nicht minder unverschämten Angelegenheit zu tun, die uns alle betreffen soll.

Was ist in der Planung?

Die Telekom hat beschlossen, dass das Internet viel zu günstig ist. So dachten sie sich, ihre „Flatrate“-Angebote sollten doch deutlich überarbeitet und verändert werden. Im Normalfall ist eine Veränderung nichts schlechtes, in diesem Fall katapultiert sie uns in die Vergangenheit zurück. Von Flatrate kann keine Rede mehr sein. Wir haben es nunmehr wieder mit nichts anderem als einem reduzierbarem Datenpaket zu tun. Ein nahezu unverschämtes Angebot. Wenn jemand mehr als 75 GB im Monat verbraucht, wird seine Geschwindigkeit stark gedrosselt, egal welche Geschwindigkeit er gebucht hat und bezahlt.

Betrachten wir zum Vergleich andere Flatrate-Varianten, Kabel Deutschland hat ebenfalls eine Drosselung in ihr Konzept eingebaut, allerdings greift diese erst nach einem Datenverbrauch von 60 GB am Tag. Andere Unternehmen wie etwa Vodafone haben gar keine eingebaute Drosselung und werden dem Flatrate Prinzip am ehesten gerecht. Selbstverständlich soll die Möglichkeit bestehen, über die 75 GB hinaus, weiteres Datenvolumen zu kaufen, für bisher nicht weiter bekannt gewordene zusätzliche Kosten natürlich. Spinnt man dieses Konzept nun weiter, kann man eigentlich Onlinegames, Maxdome oder auch Internet TV, welches auch von der Telekom angeboten wird, kaum noch richtig nutzen.

Für das Verwenden von HD-fähigem Internet TV ist eine bestimmte Bandbreite zwingend erforderlich, diese wäre dann jedoch nicht mit einem Datenpaket zu gewährleisten. Dies würde dazu führen, dass auch die Telekom ihren Kunden nicht mehr den Vertragsumfang in dem Maße bieten kann, wie sie es ihrem Abnehmer offeriert und mit ihm abgeschlossen hat. Bestandskunden der Telekom brauchen sich vorerst keine Gedanken machen, diese eklatanten Änderungen treten zunächst nur für Neukunden und Tarifwechsler in Kraft. Aber die Telekom hat bereits verlauten lassen, dass auf lange Sicht alle Kunden auf diese Variante umgestellt werden sollen.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Vorgehensweise der Telekom nicht einverstanden bin?

Im Wesentlichen fängt es einfach an. Man muss, wie bei den meisten Dingen, vorhandene Alternativen suchen und vergleichen. In solchen Fällen kann man sich z.B. durch eine Übersicht über DSL-Angebote auf toptarif.de informieren, eines von vielen Vergleichsportalen im Internet. Hier werden die DSL-Tarife auf Herz und Nieren geprüft und man schaut, welches Angebot für welchen Kunden am effektivsten ausgelegt ist.

Sollten sie also in Zukunft Post von der Telekom bekommen und sind deren Kunde, lesen sie ganz genau, was da drin steht. Es könnte sich um eine Änderungsmitteilung handeln, aufgrund dessen Sie ein Sonderkündigungsrecht haben und wahrnehmen können. Eine diesbezügliche Anfrage bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale kann Klärung schaffen. Lassen sie dieses ungenutzt verstreichen, besteht nur wenig Hoffnung, aus dem Vertrag zu entkommen und gegebenenfalls eine bessere Alternative bei einem anderen Anbieter nutzen zu können.

Foto: Flick.com, BY-SA, © rhodes

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